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Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ abgelehnt – Nicht vorschriftsgemäß und verfassungsrechtlich unzulässig

Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nicht zulässig

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ abgelehnt. Der Antrag entspricht nicht den vorgeschriebenen Verfahrensrichtlinien und erfüllt nicht den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Der Antrag wurde am 7. Dezember 2023 mit dem Entwurf eines „Gesetzes über die Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung in Baden-Württemberg“ eingereicht. Das Innenministerium lehnte den Antrag jedoch ab, da der Gesetzentwurf nicht mit dem von der Mehrheit der Unterstützer unterschriebenen Entwurf übereinstimmt. Dadurch sind die meisten der eingereichten 14.013 Unterschriften ungültig. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde somit nach Beginn der Unterschriftensammlung verändert, was zur Ablehnung des Antrags führte.

Zusätzlich zum Verfahrensfehler entspricht der Gesetzentwurf auch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Dieser besagt, dass Gesetze hinreichend klar und eindeutig sein müssen. Im vorliegenden Fall ist dies nicht gegeben, da der Gesetzentwurf den Eindruck erweckt, dass die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache grundsätzlich verboten werden soll, obwohl lediglich die Anwendung des „amtlichen Regelwerks“ vorgesehen ist.

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Die Ablehnung des Volksbegehrens könnte erhebliche Auswirkungen auf die Debatte um die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in Baden-Württemberg haben. Während Befürworter des Volksbegehrens argumentieren, dass geschlechtsneutrale Sprache diskriminierende Strukturen aufbrechen kann, sehen Kritiker die Meinungsfreiheit und die Vielfalt der Sprache in Gefahr. Die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass das Volksbegehren nicht in der vorgeschlagenen Form zur Abstimmung kommen wird, was die Debatte über das Gendern in Baden-Württemberg voraussichtlich weiter anheizen wird.

Siehe auch  Ursachen und Lösungen für Fehler 404: Seite nicht gefunden

Alexander Schneider

Alexander Schneider ist ein erfahrener Journalist aus Stuttgart, der sich auf Politik und Wirtschaft spezialisiert hat. Er hat Politikwissenschaften und Betriebswirtschaft an der Universität Hohenheim studiert und ist seitdem als Autor und Analyst für verschiedene regionale und überregionale Medien tätig. Alexander ist Mitglied des Verbands der Wirtschaftsjournalisten und hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine tiefgründigen Analysen und investigativen Recherchen erhalten. In seiner Freizeit engagiert er sich in lokalen politischen Initiativen und ist ein begeisterter Anhänger des VfB Stuttgart.

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