Ab morgen, Donnerstag, 28. Oktober gilt die geänderte Corona-Verordnung. Die Änderungen betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen, die morgen, Donnerstag, 28. Oktober in Kraft treten, betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regelungen für Weihnachtsmärkte.
2G-Optionsmodell:
Entscheidet sich ein Unternehmen (zum Beispiel ein Restaurant) für das 2G-Optionsmodell auf der Basisstufe, können nun auch die geimpften Mitarbeiter die Maske abnehmen. Dafür müssen sie ihrem Arbeitgeber ihren Impf- oder Rekonvaleszenzstatus nachweisen – jeder Arbeitnehmer kann sich freiwillig entscheiden, ob er dies möchte. Der Arbeitgeber hat kein Recht, Fragen zu stellen. Geimpfte Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch darauf, die Maske abzunehmen – die Entscheidung trifft letztlich der Arbeitgeber. Die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes sind einzuhalten.
Hintergrund dieser Änderung ist eine erneute Überprüfung der Situation in Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
Das Optionsmodell 2G ist grundsätzlich nur in der Grundstufe einsetzbar. Wird die Warnstufe aufgerufen, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Weihnachtsmarkt:
Die Landesregierung hat nun eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte in die neue Verordnung aufgenommen. Grundsätzlich gilt für Weihnachtsmärkte die Maskenpflicht und die Erfassung von Kontaktdaten. Stände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und sonstigen Angeboten, die zum Verweilen einladen (zB Fahrgeschäfte oder Kulturbeiträge) dürfen nur von Personen besucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Pflicht). In der Alarmstufe gilt die 2G-Pflicht.
Für den Besuch von Ständen, an denen ausschließlich Waren verkauft werden, ist kein 3G / 2G-Nachweis erforderlich. Der Veranstalter trägt die Gesamtverantwortung für die Organisation.
Ende September traf sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit Vertretern der Messewirtschaft und der kommunalen Landesverbände einigte sich auf Eckpunkte für die Weihnachtsmärkte und veröffentlichte einen Leitfaden. Der Kern dieser Eckpfeiler basiert nun auf der Corona-Verordnung.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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Inspiriert von Landesregierung BW