
Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt beispielsweise die 3G-Verordnung im Einzelhandel in Alarmstufe I, es dürfen wieder mehr Zuschauer an Veranstaltungen teilnehmen und Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.
In der anhaltenden Corona-Pandemie geht die Landesregierung mit einer Anpassung der aktuellen Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 8. Februar 2022 werden drei wesentliche Änderungen vorgenommen.
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiber und Veranstalter werden weitgehend abgeschafft. Die Datenverarbeitung wird nur in einzelnen Infektionsrisikoumgebungen wie Diskotheken und im Zusammenhang mit dem Kontakt mit gefährdeten Gruppen aufrechterhalten. Natürlich ist die Verwendung der Corona-Warn-App ist weiterhin erlaubt und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.
Baden-Württemberg erhöht auf Basis des Beschlusses der Staats- und Senatskanzleichefs die maximale Personenzahl bei Großveranstaltungen in Alarmstufe I.
Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen möglich
Grundsätzlich gilt eine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Im Freien sind für 2G+-Veranstaltungen maximal 10.000 Personen und für 2G-Veranstaltungen maximal 5.000 Personen zugelassen. In geschlossenen Räumen sind 4.000 Personen für 2G+ und 2.000 Personen für 2G-Veranstaltungen zugelassen.
Außerdem müssen bei diesen Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Sitzplätze dürfen Stehplätze sein. Auch bei Volks- und Stadtfesten erhöht sich die erlaubte Besucherzahl auf 50 Prozent mit einer generellen Beschränkung: maximal 5.000 Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucher mit 2G+.
In Warnstufe I entfällt die 3G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Dies wird zu mehr Vereinheitlichung der Regelungen in den angrenzenden Bundesländern beitragen.
Die Bestimmungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Botendienst erhalten Sie alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW