Aufgrund der Koronapandemie gibt es in diesem Jahr einige wichtige Änderungen im Zulassungsverfahren an weiterführenden Schulen. Die Registrierungsfrist verlängert sich und die Registrierung muss nicht persönlich erfolgen.
Das Ministerium für Bildung und Kultur hat die Schulen in Baden-Württemberg über das diesjährige Zulassungsverfahren für weiterführende Schulen informiert. Aufgrund der Koronapandemie gibt es in diesem Jahr einige wichtige Änderungen. Das Kulturministerium hat die Zulassungsfrist für Studierende verlängert. Dies geschieht, um den Schulen mehr Zeit zu geben, die erforderlichen Beratungs- und Registrierungstermine persönlich zu organisieren. Die Registrierung in diesem Jahr ist auch per E-Mail oder Telefon möglich. „Die Koronapandemie betrifft alle Bereiche des Schullebens. Deshalb passen wir die Bedingungen an die Pandemie an. Wir reagieren auch bei der Registrierung für weiterführende Schulen, um Schulen und Eltern so viel Flexibilität wie möglich zu bieten “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann.
Anmeldefrist verlängert
Bisher war geplant, sich am 10. und 11. März an weiterführenden Schulen anzumelden. Nach Rückmeldungen der Schulleitung wird es in diesem Jahr erforderlich sein, dass einige der Erziehungsberechtigten Termine persönlich registrieren und / oder beraten können. Damit die Schulen diese Termine mit den entsprechenden strengen Hygieneanforderungen organisieren können, wurde die Anmeldefrist verlängert und dauert vom 8. bis 11. März 2021. Eine verbindliche Anmeldung ist nur in dieser Zeit möglich.
Die Anmeldung in diesem Jahr ist auch per E-Mail, Fax oder Telefon möglich und muss dann nicht mehr unbedingt persönlich erfolgen. Es ist auch möglich, sich per Post oder durch Einwerfen in die Schule anzumelden. Die Registrierung wird jedoch erst wirksam, wenn die ursprüngliche Empfehlung für die Grundschule eingereicht wird.
„Tage der offenen Tür“ nur virtuell möglich
„Tage der offenen Tür“, die Schulen gerne organisieren, um auf die Möglichkeiten und Angebote der Schule hinzuweisen, sind nur in diesem Jahr praktisch möglich. Das Kulturministerium hat erneut darauf hingewiesen. Öffentlichen Schulen ist es ausnahmslos untersagt, „Tage der offenen Tür“ als persönliche Veranstaltung abzuhalten. Die Umsetzung erfolgt auch durch die unabhängigen Schulen aufgrund der Vorgaben der Corona-Regulierung des Landes verboten.
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