Ländlicher Raum

Aktualisierte Artenschutztests beim Bau von Windkraftanlagen

Das Umweltministerium und die staatliche Umweltbehörde LUBW haben die Anforderungen an artenschutzrechtliche Untersuchungen für ein Zulassungsverfahren für Windkraftanlagen besser strukturiert und die Informationspapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten entsprechend aktualisiert. Ziel ist es, den Prozess transparenter und schneller zu gestalten.

Das Ministerium für Umwelt und Umwelt LUBW Landesinstitut für Umwelt Die Informationspapiere zur Erfassung und Bewertung von windkraftempfindlichen Vogelarten in der Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen wurden zusammengeführt und neu formuliert. „Investoren und Projektplaner erhalten jetzt weitere Richtlinien für die Anforderungen an ihre Genehmigungsdokumente“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Ziel der neuen Papiere ist es, die Genehmigungsverfahren insgesamt transparenter und schneller zu gestalten.

Im Rahmen einer Pilotphase haben Planer und Projektplaner nun bis auf Weiteres die Wahl, ob sie mit den vorherigen Informationspapieren oder mit dem aktualisierten Informationspapier arbeiten, erklärte Untersteller. „Zunächst wollen wir praktische Erfahrungen sammeln und diese dann möglicherweise an der einen oder anderen Stelle optimieren. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir unsere Ziele erreichen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, transparenter zu machen und sie bestmöglich zu beschleunigen. „“

Rechts- und Planungssicherheit für den Ausbau der Windenergie

Untersteller bezeichnete die aktualisierten Informationen als einen wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Windenergie im Land: „In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, Anträge schnell zu bescheiden und einen nachvollziehbaren, rechtlich sicheren Bewertungsstandard für die Beziehung zwischen ihnen anzuwenden Artenschutz und Windkraft. Darauf haben wir reagiert. „

LUBW-Präsidentin Eva Bell erklärt: „Wir haben die Informationspapiere überarbeitet und einen Standard geschaffen, der den Genehmigungsprozess beschleunigen und gleichzeitig Rechts- und Planungssicherheit gewährleisten soll. Grundlage für die Überarbeitung waren die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Diskussionen mit den Beteiligten. „“

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Besser strukturierte Spezifikationen für einen Genehmigungsprozess

Dadurch sind die Spezifikationen für artenschutzrechtliche Untersuchungen für ein Zulassungsverfahren jetzt besser strukturiert. Auf diese Weise wird der Aufzeichnungsaufwand für windkraftempfindliche Vogelarten so weit wie möglich reduziert und der Bewertungsstandard zur Bestimmung eines signifikant erhöhten Risikos für die Abtötung dieser Arten festgelegt.

  • Im Vergleich zu früher gibt es unter anderem Änderungen bei der Entfernungsanalyse von Brutvogelpaaren von einer geplanten Einrichtung. Das Testgebiet wurde für 13 Arten um einen Ort reduziert, und der artspezifische Mindestabstand wurde für vier Arten reduziert.
  • Neu im Informationspapier ist die Definition eines Nahbereichs von 300 Metern um eine Brutstätte, in der in der Regel ein erhebliches Tötungsrisiko für „kollisionsgefährdete Arten“ angenommen werden muss.
  • Eine weitere Neuerung ist ein klar beschriebenes schrittweises Verfahren zur Bewertung des Tötungsrisikos. Dies macht den Prozess transparenter und rechtlich sicherer.
  • Europäische Harrier, Mais-Harrier und Wiesen-Harrier sowie Uhu sind nur dann kollisionsgefährdet, wenn sich die Unterkante des Rotors der Windkraftanlage weniger als 50 oder 80 Meter über dem Boden befindet.
  • Für den Rotmilan, der regelmäßig aufgezeichnet werden soll, wurden Fallgruppen gebildet, um die Aufzeichnung und Bewertung auf der Grundlage von Siedlungsdichte- und Entfernungsüberlegungen zu erleichtern und mögliche Vermeidungsmaßnahmen klarer zu beschreiben.

„Die aktuellen Informationen für die künftige Genehmigungspraxis sind das Ergebnis eines umfassenden und sehr sachlichen Prozesses“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die Windkraftindustrie war an diesem Prozess genauso beteiligt wie die Naturschutzverbände. Ich denke, wir berücksichtigen sowohl den Artenschutz als auch den Klimaschutz. „“

LUBW-Präsident Bell versicherte: „Sobald verlässliche Neuentwicklungen entstehen, beispielsweise bei vorbeugenden Maßnahmen technischer Art oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Tötungsgefahr vorliegen, wird das Informationspapier entsprechend weiterentwickelt.“

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Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelpopulationen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen (PDF)

Einführungsdekret des Umweltministeriums vom 18. Januar 2021 (PDF)

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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