Europa

EuGH weist Klagen Ungarns und Polens gegen Rechtsstaatsmaßnahme zurück

Der Europäische Gerichtshof hat Klagen aus Ungarn und Polen gegen ein Gesetz abgewiesen, das EU-Gelder an demokratische Standards bindet.

Als Meilenstein im Kampf um Rechtsstaatlichkeit in der EU wies das höchste Gericht des Blocks die Klagen Ungarns und Polens „in vollem Umfang“ zurück und bestätigte, dass Ländern EU-Gelder entzogen werden können, wenn sie demokratische Standards nicht erfüllen.

Die Werte der EU, wie etwa die Rechtsstaatlichkeit, „definieren die eigentliche Identität der Europäischen Union als Rechtsordnung“, sagte das Gericht in einer Erklärung zu seinem mit Spannung erwarteten Urteil. „Das Gericht präzisiert …, dass die Einhaltung dieser Werte nicht auf eine Verpflichtung reduziert werden kann, die ein Beitrittskandidat erfüllen muss, um der Europäischen Union beizutreten, und die er nach dem Beitritt missachten darf.“

Das Urteil bedeutet, dass die Europäische Kommission Ungarn und Polen als Reaktion auf den weithin wahrgenommenen demokratischen Rückschritt in beiden Ländern von EU-Mitteln abziehen kann.

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Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die beschuldigt wurde, in dieser Angelegenheit nachlässig zu sein, geriet sofort aus dem gesamten politischen Spektrum unter Druck, das Gesetz anzuwenden. ​„Keine Ausreden mehr für Von der Leyen. Es ist an der Zeit, endlich gegen die Rechtsstaatsverletzer in unserer Gewerkschaft vorzugehen“, twitterte der deutsche Grünen-Abgeordnete Daniel Freund.

Petri Sarvamaa, ein finnischer Europaabgeordneter und Sprecher für Haushaltskontrolle der Mitte-Rechts-Partei der Europäischen Volkspartei, sagte: „Es ist höchste Zeit, mit der Umsetzung der Verordnung zu beginnen. Die Uhr kann nicht neu gestartet werden, um Zeit zu spielen. Die Kommission muss sehr schnell handeln.“

In einer Erklärung, in der sie das Urteil begrüßte, sagte von der Leyen, die Kommission werde „die Begründung der Urteile und ihre möglichen Auswirkungen auf die weiteren Schritte, die wir im Rahmen der Verordnung unternehmen werden, sorgfältig analysieren“. Sie versprach, die Kommission werde „in den folgenden Wochen Leitlinien annehmen, die weitere Klarheit darüber schaffen, wie wir den Mechanismus in der Praxis anwenden“, und fügte hinzu: „Ich habe versprochen, dass kein Fall verloren gehen wird. Und dieses Versprechen habe ich gehalten.“

Ungarn, das von der NGO Freedom House nur als „teilweise freies“ Land bezeichnet wird, hat Bedenken hinsichtlich der Verwendung von EU-Geldern durch Freunde und Familie des Premierministers Viktor Orbán geweckt. Polens nationalistische Partei Recht und Gerechtigkeit unter Führung von Jarosław Kaczyński befindet sich seit langem in einem Streit mit Brüssel um die Unabhängigkeit ihrer Gerichte, was Zweifel an ihrer Verwaltung öffentlicher Gelder aufkommen lässt.

Als Reaktion auf das Urteil sagte die ungarische Justizministerin Judit Varga, das Gericht habe „eine politische Entscheidung wegen unseres bevorstehenden Referendums zum Kinderschutz“ getroffen, eine Folgemaßnahme zum 2021 verabschiedeten Anti-Homosexuellen-Gesetz der ungarischen Regierung als „Instrumentalisierung“ von LGBTQ+-Rechten verurteilt. „Das jüngste Urteil des EuGH ist ein Beispiel dafür, wie Brüssel seine Befugnisse missbraucht“, sagte Varga.

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Ein Sprecher der ungarischen Regierungspartei Fidesz behauptete, die Entscheidung sei Teil der Bemühungen gewesen, „der linken Opposition zu helfen, Wahlen in Ungarn zu gewinnen“.

Orbán steht vor einer beispiellosen Herausforderung durch einen ehemaligen Fidesz-unterstützenden Bürgermeister der Mitte-Rechts-Partei, der bei den bevorstehenden Wahlen von sechs großen Oppositionsparteien unterstützt wird.

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte, er werde sich nach der Verlesung des Urteils äußern.

Das Gesetz soll vor Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts schützen und nicht vor allen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. Der Plan erhielt starke Unterstützung von Regierungen in Westeuropa, die Nettozahler in den EU-Haushalt sind. Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Finnland und Schweden gingen vor Gericht, um zugunsten des Gesetzes zu argumentieren. Ungarn und Polen, beide Nettoempfänger von EU-Mitteln, haben seit ihrem EU-Beitritt im Jahr 2004 Milliarden erhalten, um ihre öffentliche Infrastruktur zu verbessern, Universitäten zu finanzieren und Landwirte zu unterstützen.

Ungarn und Polen brachten die Fälle vor, nachdem die EU 2020 ihren „Konditionalitätsmechanismus für die Rechtsstaatlichkeit“ vereinbart hatte, eine Verordnung, die EU-Mittel an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit knüpft. In einem ungewöhnlichen Schritt einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2020 darauf, das Ergebnis der rechtlichen Anfechtung abzuwarten, bevor das Gesetz angewendet werden könnte.

Diese Entscheidung wurde auch von den Abgeordneten kritisiert. Die niederländische Europaabgeordnete Sophie in ‚t Veld nannte die Entscheidung, die Entscheidung zu verschieben, „eine weitere Scharade“ und fügte hinzu: „Wir schreiben jedes Jahr Hunderte von Gesetzen. Seit wann hängt die Anwendung des EU-Rechts von einem Gerichtsurteil ab?“

Quelle: TheGuardian

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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