Der 3. März ist der Tag des Artenschutzes. In Baden-Württemberg gibt es 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. 40 Prozent von ihnen sind gefährdet. Baden-Württemberg spielt mit dem „Sonderprogramm zur Stärkung der Biodiversität“ bundesweit eine Vorreiterrolle.
Jetzt im Frühling erwacht die Natur – und der Drang der Menschen, nach draußen zu gehen. Wer in der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, am Bodensee oder im Schwäbischen Wald spazieren geht, erkennt die Schönheit Baden-Württembergs. Er sieht, riecht und schmeckt sie. Das Land ist Lebensraum für rund 50.000 Tier- und Pflanzenarten. Allein in den Obstgärten tummeln sich mehr als 5.000 Arten.
Gleichzeitig müssen die Wanderer feststellen, dass sich in Baden-Württemberg viel verändert hat. Der Wald und die Obstgärten leiden genauso wie die Bienen, Schmetterlinge und Regenwürmer. Fast 40 Prozent unserer einheimischen Arten sind vom Aussterben bedroht. Der „Tag des Artenschutzes“ am 3. März bietet jedes Jahr eine gute Gelegenheit, sich daran zu erinnern, dass sie gefährdet sind.
„Neben dem Klimawandel ist der Verlust der biologischen Vielfalt die zweite große menschliche Aufgabe, die wir entschlossen angehen und bewältigen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 1. März in Stuttgart. „Wir müssen bekommen, was uns hält. Und jeder Bürger kann seinen Teil dazu beitragen, unseren Lebensunterhalt zu sichern, indem er unseren eigenen Lebensstil in Frage stellt. Auch in Baden-Württemberg hat sich der Verlust an biologischer Vielfalt enorm beschleunigt. Wir alle müssen helfen, unsere schöne Heimat zu schützen. „
Baden-Württemberg spielt bundesweit eine Vorreiterrolle
Die Landesregierung sei sich dieser besonderen Verantwortung bewusst, betonte Untersteller. „Wir beobachten nicht nur den Artenverlust, sondern versuchen ihn zu stoppen.“ Unter anderem mit dem bundesweit einzigartigen „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt„. Das Aktionsprogramm hat seit 2018 mehr als 2.300 Projekte initiiert, beispielsweise mit dem Biotopnetzwerk, mit der Renaturierung von Mooren oder mit besonderen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
„Das Sonderprogramm ebnete auch den Weg für das Gesetz zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Staates, mit dem der Staat das landesweit innovativste und fortschrittlichste Naturschutzgesetz geschaffen hat“, betonte der Umweltminister.
Die Hauptinhalte sind:
- Reduzierung der Pestizide um 40 bis 50 Prozent bis 2030.
- Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent.
- Insektenfreundliche Beleuchtung.
- Verbot von Kiesgärten.
- Ausbau des Biotopnetzwerks.
- Erhaltung von Obstgärten.
- Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen.
„Das Sonderprogramm und das Gesetz zur Stärkung der biologischen Vielfalt unterstreichen den starken Willen des Staates, im Dialog mit der Gesellschaft und den Landnutzern Ziele zu formulieren und diese vor allem gemeinsam umzusetzen“, erklärte Untersteller. Für den Minister spielt dabei die Zusammenarbeit mit den Landnutzern eine entscheidende Rolle. Der Verlust der biologischen Vielfalt kann nur gestoppt werden, wenn alle Landnutzungen zusammengeführt werden.
Untersteller hatte eine spezielle Anfrage für den „Tag des Artenschutzes“: „Ich hoffe, dass der Tag des Artenschutzes in Zukunft nicht mehr auf die Gefährdungssituation hinweist, sondern auf den guten Erhaltungszustand und die vielfältigen gemeinsamen Vorteile des biologischen Vielfalt für uns alle. „“
Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt besteht seit 2018. Es gibt Impulse für Maßnahmen zur Stärkung und Erhaltung der biologischen Vielfalt auf offenem Land sowie im und um den Wald. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Projekte der Ministerien für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz, für die Umwelt-, Klima- und Energiewirtschaft sowie für den Verkehr durchgeführt. Ein wissenschaftlicher Ausschuss begleitet und berät bei der Durchführung des Programms.
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Inspiriert von Landesregierung BW