Die Wahl des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart gilt mit Vorbehalt. Dies bestätigt Bezirkspräsident Wolfgang Reimer: „Das Ergebnis des offiziellen Wahltests liegt nun vor. Die Wahl von Dr. Frank Nopper gilt vorbehaltlich der Rechtskraft der Entscheidungen des Regionalrates über die Einwände. „“
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist gingen acht Einwände gegen die Wahl am 8. November 2020 und die Neuwahl am 29. November ein, die alle abgelehnt wurden. Die rechtliche Prüfung der beiden Stimmzettel ergab keine Einwände. Die Widersprechenden haben nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Entscheidung über den jeweiligen Einspruch zu erheben. Die Frist für diesen Monat und alle nachfolgenden Gerichtsverfahren müssen nun abgewartet werden, um die endgültige Gültigkeit der Bürgermeisterwahl bestätigen zu können.
Dr. Bei den Neuwahlen am 29. November 2020 wurde Frank Nopper mit einer Wahlbeteiligung von 44,6% und 42,3% der Stimmen zum neuen Oberbürgermeister von Stuttgart gewählt. Er hatte 8 gegnerische Kandidaten bei den Neuwahlen.
Inspiriert von Landesregierung BW