München – In Deutschland leben zahlreiche Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50, und ihre steuerlichen Entlastungen sind von großer Bedeutung. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) sind es etwa 7,8 Millionen Personen, was circa 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Diese Gruppe kann bei der Steuererklärung von einem Pauschbetrag profitieren, der sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) richtet.
Die Vielfalt der Pauschbeträge
Die Höhe dieses Pauschbetrags variiert je nach Grad der Behinderung. Für einen Behindertenpauschbetrag von 50 können 1.140 Euro geltend gemacht werden. Höhere Grade, wie etwa 60, 70 oder gar 100, ermöglichen höhere Absetzungen: 1.440 Euro, 1.780 Euro und 2.840 Euro respektive. Insbesondere körperlich eingeschränkte Personen, sowie blinde, taub-blinde und hilflose Menschen haben Anspruch auf einen noch größeren Betrag von bis zu 7.400 Euro, der ihre zusätzlichen Bedürfnisse abdeckt.
Wichtige Handlungsschritte zur Beantragung
Um einen Schwerbehindertenausweis und die entsprechenden steuerlichen Vorteile zu erhalten, müssen unterschiedliche Formalitäten beachtet werden. Hierzu gehört das Ausfüllen und Einreichen eines Antragsformulars bei der zuständigen Versorgungsbehörde, das Beifügen medizinischer Unterlagen sowie die endgültige Einreichung des Antrags. Nach Prüfung erhält der Antragsteller seinen Schwerbehindertenausweis, der den Grad der Behinderung und besondere Merkzeichen ausweist.
Alternative zum Pauschbetrag
Für viele Betroffene kann es auch vorteilhaft sein, anstatt des Pauschbetrags die tatsächlich angefallenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, wenn diese die Höhe des Pauschbetrags überschreiten. Dazu zählen unter anderem Operationskosten oder Heilbehandlungen. Voraussetzung ist, dass alle relevanten Rechnungen sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden.
Besondere Regelungen für Kinder mit Behinderung
Neben Erwachsenen haben auch Kinder mit Behinderung Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag. Eltern können diesen Pauschbetrag auf sich übertragen lassen, sofern das Kind den Betrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Dies gilt nur für ein Jahr und kann das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindern. Auch hier gibt es spezielle Pflege-Pauschbeträge, die je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro variieren.
Die Bedeutung von steuerlichen Erleichterungen
Die steuerlichen Entlastungen sind nicht nur eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung, sondern auch ein Schritt in Richtung Inklusion und Gleichstellung. Diese Maßnahmen helfen dabei, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen und ihnen mehr finanzielle Freiheit zu ermöglichen. Der Zugang zu diesen Erleichterungen ist entscheidend, um Barrieren abzubauen und die Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.
Insgesamt ist es wichtig, sich gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Steuererleichterungen zu informieren, um alle potenziellen Vorteile optimal zu nutzen. Eine sorgfältige Planung der Steuererklärung kann dazu beitragen, dass behinderten Menschen mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, um ihren Alltag besser zu bewältigen.
– NAG