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Urteile zu Zweifelsfragen beim Immobilienerbe – Recht und Steuern der LBS sammelt Fälle

Eine Immobilie zu erben kann ein bedeutsames Ereignis im Leben vieler Menschen sein. Doch nicht immer verläuft das Erben reibungslos. In einer Sonderausgabe hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS einige Urteile deutscher Gerichte zusammengestellt, die sich mit Zweifelsfragen rund um das Thema Immobilienerbe befassen.

Eine wichtige Regelung betrifft die Sechs-Monats-Frist, die Nächste Angehörige einhalten müssen, um die Steuerbefreiung bei einem Immobilienerbe zu erhalten. Eine Tochter wurde von dem Finanzgericht Düsseldorf dazu verpflichtet, nach 18 Monaten in die Immobilie ihrer verstorbenen Mutter einzuziehen, da dies als zu lange angesehen wurde.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Familienheim zu bewohnen. Ein Bundesgerichtshof erkannte an, dass eine Tochter aufgrund von Hüft- und Bandscheibenproblemen das geerbte Einfamilienhaus nicht bewohnen konnte und somit die Erbschaftssteuerbefreiung nicht verlor.

In Fällen, in denen es zu Streitigkeiten über die Bewertung von Nachlassgegenständen kommt, kann eine neutrale und fachkundige Bewertung erforderlich sein. Das Landgericht Arnsberg entschied, dass ein Pflichtteilsberechtigter ein Gutachten in Auftrag geben kann, um den genauen Wert einer Immobilie festzustellen. Die Kosten dafür muss der eigentliche Erbe ersetzen.

Das Oberlandesgericht Köln beschäftigte sich mit einer Spezialregelung zur Gültigkeit von geänderten Testamenten. Es wurde festgestellt, dass handschriftliche Änderungen nur gültig sind, wenn sie die Unterschrift des Erblassers enthalten.

Es gibt auch Fälle, in denen ein gesetzlicher Erbe seinen Pflichtteil verliert. Das Landgericht Frankenthal entschied, dass eine Körperverletzung am Erblasser nicht automatisch zur Entziehung des Pflichtteils führt, es sei denn, es liegt eine Straftat wie Diebstahl vor. Das Oberlandesgericht Stuttgart akzeptierte den Ausschluss eines Pflichtteilsberechtigten vom Erbe aufgrund eines Diebstahls von 6.100 DM.

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Ein Notar kann von Erben beauftragt werden, ein Nachlassverzeichnis aufzustellen. Dabei liegt es im Ermessen des Notars, wie er diesen Auftrag erfüllt. Es kann von ihm nicht verlangt werden, umfangreiche Recherchen durchzuführen, um weiteres Vermögen aufzuspüren, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen.

Abschließend betonte das Oberlandesgericht München, dass Änderungen in einem privatschriftlichen Testament, die vom Erblasser selbst vorgenommen wurden, als Widerrufsabsicht betrachtet werden, solange kein ungehinderter Zugriff Dritter auf das Testament stattgefunden hat.

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu den Urteilen zusammengefasst:

| Urteil | Gericht | Thema |
|——–|———|——-|
| 4 K 2245/19 | Finanzgericht Düsseldorf | Sechs-Monats-Frist bei Immobilienerbe |
| II R 18/20 | Bundesgerichtshof | Ausnahme bei gesundheitlichen Gründen |
| NotZ(Brfg) 1/19 | Bundesgerichtshof | Entbindung von Verschwiegenheitspflichten eines Notars |
| 1 O 261/19 | Landgericht Arnsberg | Bewertung von Nachlassgegenständen |
| 2 Wx 131/20 | Oberlandesgericht Köln | Gültigkeit von geänderten Testamenten |
| 8 O 308/20 | Landgericht Frankenthal | Ausschluss eines gesetzlichen Erben |
| 19 U 80/18 | Oberlandesgericht Stuttgart | Diebstahl als Grund für den Ausschluss vom Erbe |
| I ZB 40/23 | Bundesgerichtshof | Umfang der Ermittlungen bei einem Nachlassverzeichnis |
| 33 Wx 73/23 e | Oberlandesgericht München | Gültigkeit von Änderungen in einem privatschriftlichen Testament |

Damit zeigt sich, dass das Erben einer Immobilie viele rechtliche Fragen mit sich bringen kann, die von Gerichten geklärt werden müssen. Es ist in jedem Fall ratsam, juristischen Rat in Anspruch zu nehmen, um mögliche Probleme zu vermeiden.



Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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