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Urteil: Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg ungerechtfertigt zurückgefordert (2024)

Gute Nachrichten für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen bezogen haben: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg in sechs ähnlich gelagerten Musterverfahren aufgehoben. Die Urteile wurden von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die eines der Corona-Soforthilfe-Verfahren führt, als großer Erfolg für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen gewertet. Das Gericht hat die Rückforderung der L-Bank als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte jedoch ein Fingerzeig für eine mögliche zweite Instanz sein. Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde zugelassen. Betroffene Unternehmen werden empfohlen, sich juristisch beraten zu lassen.

Der Rückforderungsskandal begann im Jahr 2023, als plötzlich Unternehmen damit konfrontiert wurden, dass sie die erhaltenen Corona-Hilfen zurückzahlen sollten. Diese Hilfen waren ursprünglich als unbürokratische Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler angekündigt worden, bei denen keine Rückzahlung erforderlich sein sollte. In Baden-Württemberg haben über 250.000 Unternehmen von diesen Hilfen Gebrauch gemacht. Allerdings haben mehr als 60.000 von ihnen im vergangenen Jahr Rückforderungsschreiben von der L-Bank erhalten, in denen sie aufgefordert wurden, die tatsächlichen Einnahmeausfälle nachzuweisen.

Daraufhin wurden zahlreiche Klagen gegen diese Bescheide bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg eingereicht. Es gab bisher keine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen im Bundesland. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat jedoch in sechs Musterverfahren nun Urteile gesprochen und die Rückzahlungsbescheide aufgehoben. Die genaue Begründung wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, aber sie könnten als Vorbild für andere Verfahren im Land dienen.

Die 14. Kammer des VG Freiburg hat sich in den mündlichen Verhandlungen besonders mit dem Zweck der Soforthilfe befasst. Es stellte fest, dass die Bewilligungsbescheide nur aufgrund einer Zweckverfehlung widerrufen werden durften. Da der Zweck der Soforthilfe jedoch nicht klar definiert war, wurden die Bescheide als ungültig erklärt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass die Urteile aus Freiburg Einfluss auf andere Verfahren haben werden.

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Die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen stellen für viele betroffene Unternehmen erneut eine existenzbedrohende finanzielle Belastung dar. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Unternehmen, sich juristisch beraten zu lassen, da es sich lohnt, sich gegen die Rückforderungen zu wehren.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht mit 25 Anwälten und Fachanwälten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim. Sie ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert und hat bereits große Erfolge in Massenverfahren erzielt.



Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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