Land setzt Förderung regionaler Innenstadtberater fort
Das Land Baden-Württemberg setzt seine Unterstützung für kleinere Städte fort, die ihre Innenstädte revitalisieren möchten. Bis zum 30. August 2024 können Förderanträge für die Innenstadtberater eingereicht werden, wie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bekannt gab.
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, betonte die Bedeutung lebendiger Innenstädte mit einem attraktiven Mix an Angeboten. Gerade kleinere Städte haben oft Schwierigkeiten, eine Strategie für ihre Innenstadt zu entwickeln. Die regionalen Innenstadtberater sollen dabei unterstützen, individuelle Konzepte zu erarbeiten und die Kommunen kompetent zu beraten.
Die Rolle des Einzelhandels in den Innenstädten hat sich gewandelt, betonte Hoffmeister-Kraut. Es sei wichtig, dass die Innenstädte multifunktionaler werden, um Besucher anzulocken. Gleichzeitig solle aber auch ein hochwertiges stationäres Einzelhandelsangebot erhalten bleiben. Mit den bisherigen Fördermitteln von rund 3,4 Millionen Euro hat das Wirtschaftsministerium die Innenstadtberater bereits unterstützt.
Es gibt jedoch auch Änderungen bei dem aktuellen Förderaufruf. Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 70.000 können nun von den Innenstadtberatern betreut werden, im Gegensatz zu 10.000 bis 50.000 Einwohnern in früheren Aufrufen. Außerdem dürfen Kommunen, die bereits in früheren Runden betreut wurden, weiterhin begleitet werden.
Die Förderkonditionen bleiben weitgehend gleich, wobei die Personalkosten für einen Vollzeit-Innenstadtberater und eine halbe Assistenzstelle bis zu einem Maximalbetrag bezuschusst werden. In Regionen mit einer größeren Anzahl von Kommunen, die betreut werden müssen, sind auch Förderungen für 1,5 Innenstadtberaterstellen möglich.
Die Fortsetzung der Förderung regionaler Innenstadtberater dürfte sich positiv auf die Entwicklung der Innenstädte in Baden-Württemberg auswirken. Kleinere Städte erhalten damit die Möglichkeit, ihre Zentren zukunftsfähig zu gestalten und auf die veränderten Anforderungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Dies kann langfristig zu einer Stärkung der Wirtschaft und des Tourismus in den betroffenen Gebieten führen.