Das Oberverwaltungsgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall des Bundesamts für Verfassungsschutz rechtmäßig war. Dieser Fall hat auch Auswirkungen auf den baden-württembergischen AfD-Landesverband.
Innenminister Thomas Strobl äußerte sich zu dem Urteil und betonte die Notwendigkeit, die AfD genau im Auge zu behalten. Er warf der Partei vor, unter dem Deckmantel der Bürgerlichkeit zu agieren, während sie in Wirklichkeit an unseren gesellschaftlichen Grundfesten rüttelt. Strobl betonte die Bedeutung der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, auch in Baden-Württemberg.
Obwohl das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster keine unmittelbaren Auswirkungen auf den baden-württembergischen AfD-Landesverband hat, wird dieser bereits seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet. Die AfD hatte gegen diese Einstufung Rechtsmittel eingelegt, und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg steht noch aus.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt die Bedenken gegenüber der AfD und unterstreicht die Bedeutung der Beobachtung dieser Partei durch den Verfassungsschutz. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für den baden-württembergischen AfD-Landesverband entwickeln wird, sobald eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt.