Bei der Europawahl 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte in Deutschland die Möglichkeit, ihre Stimme eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abzugeben. Durch die Verwendung von Stimmzettelschablonen können sie ihre Stimme barrierefrei und unabhängig abgeben. Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. Auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen gibt es Unterstützung für eine barrierefreie Stimmabgabe.
Es ist wichtig, dass blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Stimmzettelschablonen bei den örtlich zuständigen Landesvereinen des DBSV anfordern. Da in jedem Bundesland unterschiedlich große Stimmzettel vorhanden sind und die wählbaren Parteien sowohl Bundes- als auch Landeslisten haben, muss die Wahlschablone speziell für das jeweilige Bundesland angefordert werden.
Um die Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei zugänglich zu machen, führt der DBSV zur Europawahl 2024 ein Pilotprojekt durch. Erstmals besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet abzurufen. Dies kann über die Website https://wahl.phonepublisher.com erfolgen. Es gibt auch die Option, diese Informationen gebührenfrei telefonisch unter der Nummer 0800 00 09 67 10 abzurufen. Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
Ein barrierefreier Zugang zum Wahlraum ist besonders wichtig für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen. Die Wahlbenachrichtigung zur Europawahl 2024 informiert darüber, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Falls der benannte Wahlraum nicht barrierefrei ist, können betroffene Personen einen Wahlschein beantragen und in einem anderen, barrierefreien Wahlraum im gleichen Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt wurde, wählen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Für Personen, die nicht oder nicht ausreichend lesen können oder aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen Schwierigkeiten haben, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, können sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden und Mitglieder des Wahlvorstandes können ebenfalls bei der Stimmabgabe helfen. Dabei ist die Hilfsperson dazu verpflichtet, die Wünsche des Wählers oder der Wählerin zu erfüllen und die dadurch erlangten Kenntnisse geheim zu halten.
Die Tabelle unten zeigt die Landesverbände des DBSV in Deutschland, die kostenlose Stimmzettelschablonen zur Verfügung stellen:
Bundesland | Landesverband | Telefonnummer |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim | 0621 40 20 31 |
Baden-Württemberg | Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. in Stuttgart | 0711 2 10 60 0 |
Baden-Württemberg | Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg (Breisgau) | 0761 3 61 22 |
Bayern | Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München | 089 5 59 88 0 |
Berlin | Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. | 030 8 95 88 0 |
Brandenburg | Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus | 0355 2 25 49 |
Bremen | Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V. | 0421 24 40 16 10 |
Hamburg | Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. | 040 20 94 04 0 |
Hessen | Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main | 069 15 05 966 |
Mecklenburg-Vorpommern | Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock | 03 81 77 89 80 |
Niedersachsen | Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover | 0511 5 10 40 |
Nordrhein-Westfalen | Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch | 02159 96 55 0 |
Nordrhein-Westfalen | Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund | 0231 55 75 90 0 |
Rheinland-Pfalz | Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Weißenturm | 02637 9 44 13 75 |
Saarland | Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Saarbrücken | 0681 81 81 81 |
Sachsen | Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. in Dresden | 0351 80 90 611 |
Sachsen-Anhalt | Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg | 0391 28 96 239 |
Schleswig-Holstein | Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck | 0451 40 85 08 0 |
Thüringen | Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar | 03643 74 29 07 |
Die vollständige Pressemitteilung ist auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin / ots