Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden, dass die Kündigung von Ulrike Guérot, einer Politologin bekannt für ihre Kritik an den Corona-Schutzmaßnahmen, rechtmäßig war. Die Universität Bonn hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen begründet, die das Gericht als gerechtfertigt ansah. Guérot hatte in ihrem Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“ Passagen anderer Autoren ohne ordnungsgemäße Zitierung verwendet, was als wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiat gewertet wurde. Die Täuschung der Universität bei ihrer Bewerbung um eine Professur wurde vom Gericht als Grund für die Kündigung betrachtet.
Nach dem Urteil zeigte sich Guérot überrascht und kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Sie betonte, dass sie bereits Jahre zuvor problematische Passagen aus ihrem Buch öffentlich eingestanden habe und dass die Universität dies hätte berücksichtigen sollen. Guérot hatte während der Corona-Pandemie durch ihre kritischen Äußerungen zu den Schutzmaßnahmen und ihre Beteiligung an der maßnahmenkritischen Aktion #allesdichtmachen Aufmerksamkeit erregt. Sie wurde auch aufgrund ihrer Positionierung zum Ukraine-Krieg kontrovers diskutiert, indem sie sich für Friedensverhandlungen aussprach und gegen weitere Waffenlieferungen an die Ukraine plädierte.
Während der Gerichtsverhandlung zeigten zahlreiche Unterstützer und Unterstützerinnen von Guérot ihre Solidarität und forderten Wissenschaftsfreiheit. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn setzt ein wichtiges Zeichen bezüglich wissenschaftlicher Integrität und zeigt, dass auch bedeutende Akademikerinnen für Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden können.