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Geld zurück bei Online-Sportwetten: BGH unterstützt Verbraucher

Wer bei Online-Sportwetten im Internet Geld verloren hat, kann sich berechtigte Hoffnungen darauf machen, seine Verluste zurückzuerhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Hinweisbeschluss festgestellt, dass der Anbieter von Online-Sportwetten möglicherweise gegen die Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages von 2012 verstoßen hat. Der BGH sieht daher gute Gründe für einen Rückzahlungsanspruch der Spieler.

Der Sportwetten-Anbieter Tipico ist zuversichtlich, das Thema vor dem BGH erfolgreich abschließen zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass der BGH verbraucherfreundlich entscheiden wird. In der Regel werden Hinweisbeschlüsse umgesetzt.

Die rechtliche Situation der Sportwetten-Abzocke im Internet hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Bis Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland außerhalb von Schleswig-Holstein verboten. In jüngsten Urteilen haben die Oberlandesgerichte Köln, Dresden und Karlsruhe die Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückzahlung der Verluste verurteilt. Die Anbieter verfügten zum fraglichen Zeitpunkt nicht über die erforderliche Lizenz zur Durchführung von Online-Sportwetten in Deutschland.

In einem aktuellen BGH-Verfahren gegen Tipico hatte der klagende Verbraucher von 2013 bis 2018 an Online-Sportwetten teilgenommen. Tipico verfügte zwar über eine Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde, jedoch nicht über eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Sportwetten der deutschen Behörde. Der Kläger verlangt die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen in Höhe der erlittenen Verluste von 3.719,26 € nebst Zinsen sowie Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Ein Verhandlungstermin am BGH steht bevor und Tipico ist zuversichtlich, dass der BGH letztlich ihre Rechtsansicht teilen wird. Die Verhandlungen mit der Klageseite dauern derzeit noch an.

Es gibt bislang keine Entscheidung des BGH zu Online-Sportwetten, daher warten tausende Betroffene auf rechtliche Orientierung. Bisher haben sich die Wettanbieter vor einer Entscheidung mit den Klägern verglichen und Schadensersatz bezahlt. Nun hat der BGH einen Hinweisbeschluss erlassen, der zeigt, dass die Verträge zwischen Anbieter und Spieler nichtig sein dürften und der Spieler einen Rückzahlungsanspruch haben dürfte.

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Es besteht die Möglichkeit, verlorenes Geld von den Online-Sportwetten-Anbietern zurückzufordern.

Fazit: Die Chancen der Verbraucher, verlorenes Geld von den Anbietern von Online-Sportwetten zurückzuholen, stehen gut. Es lohnt sich, seine Ansprüche geltend zu machen und Geld zurückzufordern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine Finanzierung der Prozesskosten für von der Glücksspiel-Abzocke betroffene Personen an.

Zusätzlich zu den Sportwetten gibt es auch illegale Angebote von Online-Casinos. Bis zum 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland außerhalb von wenigen Ausnahmen verboten. Auch hier haben Verbraucher Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Verluste.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit ihrer Expertise steht sie den Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten zur Verfügung. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben bereits große Erfolge im Verbraucherschutzrecht erzielt.



Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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