Die neue Corona-Verordnung für den Studienbetrieb soll dazu beitragen, die Präsenzlehre an den Hochschulen aufrechtzuerhalten. Ab sofort gibt es eine erweiterte Maskenpflicht, 2G in der Regel in der Warnstufe II und eine Ausweitung der Kontrollen.
Angesichts der äußerst angespannten Pandemie-Situation und stark ansteigende Infektionszahlen in vielen Kreisen mussten sie Corona-Voraussetzungen für das Studium in Baden-Württemberg. „Wir tun alles, um den kürzlich wiedergewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Erweiterte Maskenpflicht und 2G in der Regel in Alarmstufe II
Ab Donnerstag, 25. November 2021, gilt innerhalb der Universitäten eine generelle Maskenpflicht. Ab Montag, 29. November 2021, müssen Studierende bei der neu hinzugekommenen Corona-Warnstufe II für Lehrveranstaltungen einen Impf- oder Genesungsnachweis (2G) vorlegen. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die persönlich durchgeführt werden müssen: Für Laborpraktika, Prüfungen oder die Nutzung von Bibliotheken haben die Getesteten weiterhin Zugang (3G). Die Hochschulen werden gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nicht geimpfte Studierende, die nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, ein Studium aufnehmen können, z. B. durch schriftliche Lehrmaterialien.
Erweiterung der Kontrollen
Zudem wurden die Hochschulen angewiesen, die Kontrollen auszuweiten und zu sanktionieren, um die Einhaltung der geltenden Regeln sicherzustellen. Die Möglichkeit der Stichprobenkontrolle musste für die Warnstufe I eingeschränkt und für die Warnstufe II ausgesetzt werden.
Angesichts der dramatisch steigenden Inzidenzwerte wurde 3G nun auch für die Nutzung der Mensen und Cafeterien bestellt.
Großes Lob für hohe Impfbereitschaft
Theresia Bauer lobte ausdrücklich die teils sehr hohe Impfrate bei den Studierenden sowie bei den Lehrenden und Mitarbeitern der Universitäten von mancherorts über 90 Prozent Geimpften: „Das ist ein Signal der Studierenden, dass gemeinsames Lernen, der gemeinsame Diskurs“ und in gewissem Maße ist Normalität auf dem Campus natürlich sehr wertvoll. Wir wollen sie nicht in die Einsamkeit vor den Bildschirmen zurückschicken müssen. „Der Minister forderte auch, sich an die strengeren Regeln zu halten:“ Ich kann unmissverständlich sagen: Verstöße gegen die Vorschriften sind keine Sonderdelikte. Sie gefährden die Aufrechterhaltung der Präsenz, die alle wollen. Halten Sie sich an die Regeln. Und lass dich impfen, falls du es noch nicht getan hast. „
Neue Regeln in den Warnstufen I und II
An Universitäten gelten folgende neue Regelungen:
Warnung I (Bundesweite Intensivbettenbelegung von mehr als 390 Corona-Patienten bzw. 7-Tage-Krankenhausquote ab 3):
- Maskenpflicht in Innenräumen, auch in einem Abstand von 1,5 Metern
- Aktuelle Testaufzeichnungen von nicht geimpften Studierenden (3G)
- Bei Kursen mit bis zu 50 Teilnehmern müssen die Test-, Genesungs- und Impfprotokolle aller Anwesenden kontrolliert werden. Werden darüber hinaus stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, müssen diese mindestens zehn Prozent der bei den Veranstaltungen anwesenden Personen betragen.
- 3G-Regel in Kantinen und Cafeterien
Warnstufe II (Bundesweite Intensivbettbelegung von mehr als 450 Corona-Patienten oder 7-tägige Krankenhausaufenthalte von 6 oder mehr):
- Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei einem Abstand von 1,5 Metern
- 2G-Regel für Studierende (geimpft, genesen)
- 3G-Regel für Praxisveranstaltungen, insbesondere Laborveranstaltungen und Prüfungen sowie in Bibliotheken
- Bei Kursen müssen die Test-, Genesungs- und Impfprotokolle aller Anwesenden kontrolliert werden.
- 3G-Regeln in Kantinen und Cafeterien
In einem Brief an die Hochschulen wies Theresia Bauer kürzlich noch einmal auf ihre Motivation hin, nicht wieder auf weitgehend Online-Betrieb umzustellen: „Es geht um die Zukunft vieler junger Menschen“, sagte die Ministerin. „Man kann nicht ein ganzes Studium durchlaufen, ohne die Hochschule in nennenswertem Umfang persönlich erlebt zu haben.“
Corona-Verordnung für den Studienbetrieb
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