Viele Haushalte in Deutschland müssen sich derzeit mit neuen Regelungen rund um Gasheizungen auseinandersetzen. Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern. Insbesondere steht eine wichtige Frist bevor, die jede*r Besitzer*in einer Gasheizung im Auge behalten sollte.
In Deutschland haben etwa 41 Millionen Haushalte fossile Energien als Hauptwärmequelle. Vor diesem Hintergrund wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt, welches vorschreibt, dass bei der Installation neuer Heizungen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme genutzt werden müssen. Und während viele Eigentümer*innen von alten Gasheizungen jetzt aktiv werden müssen, gibt es auch wichtige Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Neue Pflicht für Besitzer von Gasheizungen
Insbesondere müssen Verbraucher mit Gasheizungen bis zum 15. September 2024 einen obligatorischen Heizungscheck durchführen lassen, sofern ihre Heizungsanlage älter ist. Diese Regelung ist in der sogenannten „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ festgelegt. Es ist zu beachten, dass diese Verpflichtung ausschließlich für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt. Für größere Gebäude ab zehn Wohneinheiten lief die Frist bereits im September 2023 ab.
Wer nun unsicher ist, was genau bei diesem Heizungscheck zu tun ist, findet hier einige hilfreiche Informationen. Die Überprüfung sollte von fachkundigen Personen vorgenommen werden. dazu zählen beispielsweise Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder bestimmte Energieberater. Die Prüfung umfasst mehrere Aspekte: Die Anlagentechnik wird auf ihre energieeffiziente Nutzung hin überprüft, und es wird geprüft, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden muss. Auch die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen wird unter die Lupe genommen.
Kosten und Anforderungen des Heizungschecks
Die Kosten für diesen Heizungscheck belaufen sich im Durchschnitt auf 100 bis 150 Euro, besonders wenn er im Rahmen von regelmäßigen Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Laut dem Verband Wohneigentum wird geschätzt, dass rund 10,4 Millionen Heizungsanlagen dieser Überprüfung unterzogen werden müssen. Im Rahmen vor Ort kann es zudem auch zu Empfehlungen für zusätzliche energetische Maßnahmen kommen, die den Verbrauch senken könnten.
Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Pflicht. Besitzer, die ihre Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 haben überprüfen lassen, müssen nicht erneut einen Check durchführen, vorausgesetzt, es gab keinen festgestellten Verbesserungsbedarf. Auch Gebäude, die nach einem standardisierten Energiemanagementsystem verwaltet werden, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Energieverbrauch zu optimieren und den Übergang zu nachhaltigeren Energielösungen zu beschleunigen. Es ist wichtig, diese Fristen ernst zu nehmen, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Verbraucher sollten sich rechtzeitig um einen Termin zur Überprüfung kümmern, da die Frist nur noch bis Mitte September 2024 läuft.
Für weitere Informationen und Details zu diesem Thema können die Berichte dazu hier nachgelesen werden.