Eine Sammelklage gegen die Preiserhöhungen bei Vodafone nimmt Fahrt auf. Das Bundesamt für Justiz hat das Verfahren öffentlich bekannt gegeben, und betroffene Kunden können sich nun in das Klageregister auf der Behördenwebsite eintragen. Die Klage wurde im vergangenen Herbst vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht und ist eines der ersten Verfahren, das sich auf ein neues Bundesgesetz stützt und den Verbrauchern mehr Durchsetzungskraft bietet.
Im Kern geht es um die Preisanhebung von Vodafone im Jahr 2023, bei der die Festnetz-Preise um fünf Euro erhöht wurden. Rund zehn Millionen Kunden, die Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen beziehen, waren betroffen. Vodafone begründete diese Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten für Energie und Materialien, die bereits von anderen Unternehmen inflationsbedingt erhöht worden waren.
Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass Vodafone die Preise für laufende Verträge nicht einseitig hätte erhöhen sollen, ohne vorherige Verhandlungen mit den Kunden. Sie halten die Preiserhöhungen für unwirksam. Vodafone hingegen betont, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten wurden.
Normalerweise führen Unternehmen Preiserhöhungen über neue Vertragsabschlüsse durch, jedoch gibt es auch Fälle, in denen Bestandskunden betroffen sind. Das Verfahren gegen Vodafone wird daher als Signal an die Wirtschaft betrachtet. Am Ende des Rechtsstreits könnten die Kunden eventuell direkt Geld zurückerstattet bekommen, ohne erneut vor Gericht ziehen zu müssen.