Das Landgericht Bonn hat im Cum-Ex-Steuerskandal einen weiteren Angeklagten verurteilt. Yasin Q., ehemaliges Vorstandsmitglied der Varengold Bank, erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten aufgrund von Steuerhinterziehung. Zusätzlich muss er 1,5 Millionen Euro zahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften verdient hat. Insgesamt sind oder waren vor dem Landgericht Bonn elf Personen im Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt, wobei das Urteil gegen Yasin Q. das achte ist. Hanno Berger, ein Anwalt, wurde bereits im Dezember 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt, da er als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte gilt. Banken und Investoren haben den Staat über Jahre hinweg um Milliarden betrogen.
Die Betrügereien im Cum-Ex-Steuerskandal umfassten eine Praxis, bei der Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden, indem der Fiskus ausgetrickst wurde. Dies war bei vielen Banken im In- und Ausland seit den frühen 2000er Jahren üblich. Im Jahr 2021 erklärte der Bundesgerichtshof diese Praxis als strafbare Steuerhinterziehung. Yasin Q. war maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften zwischen Herbst 2009 und Dezember 2011 beteiligt. Insgesamt wurden Steuererstattungen in Höhe von über 215 Millionen Euro beantragt, wovon mehr als 93 Millionen Euro „zu Unrecht“ ausgezahlt wurden. Persönlich profitierte Q. dabei von 1,5 Millionen Euro.
Das Urteil gegen Yasin Q. basierte auf einem Geständnis, das er vor Gericht ablegte. Zeugen bestätigten seine Aussagen, was zu dem Urteil führte. Die Verurteilung von Q. ist ein weiterer Schritt in der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals, der Banken und Investoren jahrelang dazu verleitete, den Staat um beträchtliche Summen zu betrügen.