Nach der Verurteilung von Thomas Drach Anfang des Jahres wurde nun auch ein Urteil gegen einen ehemaligen Mitangeklagten des früheren Reemtsma-Entführers gesprochen. Das Kölner Landgericht befand den 55-jährigen Niederländer wegen Mittäterschaft bei einem besonders schweren Raub sowie zweifacher Beihilfe zu besonders schweren Raubtaten in den Jahren 2018 und 2019 für schuldig. Nach 105 Verhandlungstagen wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
Zunächst stand der Mitangeklagte zusammen mit Drach vor Gericht. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch aufgrund wiederkehrender Verhandlungsunfähigkeit des 55-jährigen Niederländers aufgrund gesundheitlicher Probleme vom Prozess gegen Drach getrennt. Das Landgericht sprach den 55-Jährigen im Fall eines Raubs am Flughafen Köln-Bonn im März 2019 wegen Mittäterschaft schuldig. Bei zwei weiteren Überfällen vor einem Ikea-Markt in Frankfurt am Main sowie vor einem Supermarkt im hessischen Limburg stellte das Gericht jeweils eine Beihilfe zum besonders schweren Raub fest. Bei beiden Taten habe der Niederländer nach Überzeugung des Gerichts mit der Bereitstellung von Tatfahrzeugen mitgewirkt, erklärte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.
Der Prozess gegen Drach endete im Januar mit einer Verurteilung des 63-Jährigen zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der 63-Jährige Revision eingelegt hat. Drach ist als einer der bekanntesten Schwerverbrecher Deutschlands bekannt. Im Jahr 1996 entführte er den Erben eines Hamburger Tabakkonzerns, Jan Philipp Reemtsma, und ließ ihn erst nach Zahlung eines Millionenlösegelds wieder frei. Bereits damals wurde Drach für diese Tat zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt, die er verbüßte.