Knapp ein Jahr nach dem tragischen Unfalltod des bekannten Fahrradaktivisten Andreas Mandalka, der unter dem Pseudonym „Natenom“ agierte, sind die rechtlichen Konsequenzen gegen den verantwortlichen Autofahrer nun endgültig besiegelt. Laut dem Urteil des Amtsgerichts Pforzheim hat der 78-Jährige einen Strafbefehl akzeptiert, der eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen und ein zweimonatiges Fahrverbot vorsieht. Diese Maßnahmen wurden verhängt, nachdem der Fahrer am 30. Januar dieses Jahres Mandalka auf einer Landstraße zwischen Neuhausen und Schellbronn trotz guter Sichtverhältnisse „gänzlich übersehen“ hatte, wie in einem Bericht von ka-news.de erläutert wird.
Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass Mandalka sich vor dem Unfall vorschriftsgemäß verhalten hatte. Er war gut sichtbar mit einer Warnweste sowie eingeschalteter Beleuchtung unterwegs. Der tödliche Aufprall ereignete sich, als der Autofahrer ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 km/h auf den Radfahrer prallte. Vor seinem Tod hatte Mandalka als leidenschaftlicher Verfechter der Fahrradsicherheit auf Social-Media-Plattformen und in seinem Blog umfassend über die Sicherheit im Straßenverkehr aufgeklärt und innovative Lösungen wie Abstandshalter getestet, wie taz.de berichtet.
Die Entscheidung, das Verfahren ohne öffentliche Verhandlung abzuschließen, wird von vielen Aktivisten scharf kritisiert. Bastian Wetzke vom ADFC Pforzheim äußerte Bedenken, dass die genauen Umstände des Unfalls nicht ausreichend aufgeklärt wurden, was das Vertrauen in die Behörden weiter untergrabe. In Gedenken an Natenom sind in der Radsportgemeinschaft bereits Gedenkfahrten geplant, die am ersten Todestag am 2. Februar 2025 von verschiedenen Städten nach Pforzheim führen sollen, um ein Zeichen für mehr Aufmerksamkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu setzen.