Der SWR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2024 die "SWR-Compliance-Richtlinie für die Mitglieder der Aufsichtsgremien" beschlossen. Diese Richtlinie wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrates am 28. Juni 2024 für dessen Mitglieder verabschiedet. Die Compliance-Richtlinie legt Verhaltensgrundsätze fest und stellt ein Verfahren zur Verfügung, um mögliche Interessenkollisionen frühzeitig zu erkennen und zu prüfen. Der Rundfunkratsvorsitzende, Engelbert Günster, betonte, dass unabhängige Gremienmitglieder eine starke Aufsicht sicherstellen. Er betonte auch, dass der Anschein einer Interessenkollision vermieden werden sollte.
Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) enthält Vorgaben zur Handhabung von Interessenkollisionen. Diese Vorgaben wurden in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei in einer Compliance-Rahmenrichtlinie von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (ARD-GVK) als Empfehlung an die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat des SWR haben diese Vorgaben nun an ihre individuellen Gegebenheiten angepasst. Die Richtlinie enthält unter anderem Regelungen zur Annahme von Geschenken, Veranstaltungstickets oder Einladungen. Es wird auch festgelegt, dass die Mitglieder keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen dürfen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden könnten.
Der Verwaltungsratsvorsitzende, Stechl, betonte den hohen Stellenwert von Compliance in den SWR-Gremien und erklärte, dass sich der SWR bereits vor den gesetzlichen Vorgaben dem Thema gewidmet habe. Die Gremien des SWR haben eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich intensiv mit Compliance-Standards befasst und diese regelmäßig mit allen Gremienmitgliedern berät und beschließt.
In der Sitzung des SWR-Rundfunkrats wurde auch der Jahresabschluss für 2023 genehmigt. Dieser wurde vom SWR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 festgelegt. Die Wirtschaftsprüfer haben den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bestätigt.
Hier ist eine Tabelle mit relevanten Informationen zur Compliance-Richtlinie:
Compliance-Richtlinie für die Mitglieder der Aufsichtsgremien des SWR |
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Zielsetzung |
– Verhaltensgrundsätze festlegen |
– Verfahren zur Erkennung und Prüfung von Interessenkollisionen |
– Vermeidung jeglichen Anscheins einer Interessenkollision |
Anpassung der Vorgaben |
– Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei |
– Anpassung an individuelle Gegebenheiten der SWR-Gremien |
Regelungen |
– Annahme von Geschenken, Veranstaltungstickets oder Einladungen |
– Verbot von wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen, die Aufgaben |
gefährden können |
Veröffentlichung |
– SWR-Compliance-Richtlinie auf der Homepage der SWR-Gremien |
Die SWR-Compliance-Richtlinie kann auf der Homepage der SWR-Gremien unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.swr.de/gremien/rundfunkrat/rechtsgrundlagen-rechtsvorschriften-100.html
Quelle: SWR Gremien / ots