
Ein 62-jähriger Angeklagter wurde vom Stuttgarter Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann betrieb von 2013 bis 2016 die neonazistische Internetplattform „Altermedia Deutschland“, auf der volksverhetzende Inhalte veröffentlicht wurden. Laut dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde die Internetplattform im Januar 2016 abgeschaltet, nachdem der Verfassungsschutz die Seite aufgrund ihrer volksverhetzenden Inhalte seit 1999 beobachtet hatte. Die Website rief unter anderem zur Gewalt gegen Ausländer auf, verbreitete diskriminierende Inhalte über Menschen anderer Glaubensrichtungen und Hautfarben und leugnete den Holocaust.
Der Verurteilte wurde wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen bestraft. Er verfasste selbst in zwei Fällen volksverhetzende Texte. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung die lange Betriebszeit der Internetseite und ihre bedeutende Rolle in der rechten Szene. Obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft war und weitgehend geständig war, wurden die Straftaten mehr als acht Jahre zurückliegen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, da der Generalbundesanwalt noch Revision einlegen kann. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben bisher auf Rechtsmittel verzichtet.