Die politische Diskussion um den Länderfinanzausgleich in Deutschland gewinnt erneut an Fahrt. Beim Bundesverfassungsgericht liegt eine Klage von Bayern gegen den Länderfinanzausgleich, welche im Juli 2024 eingereicht wurde. CSU-Chef Markus Söder hat inzwischen angedeutet, die Klage unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen. Er kritisiert den Länderfinanzausgleich als die „unfairste Finanzverteilung in Deutschland“ und fordert eine Neuregelung, da Bayern die größte finanzielle Last trage.
Im Jahr 2023 wurden rund 18,5 Milliarden Euro zwischen den 16 Bundesländern umverteilt. Bayern zahlte davon fast 9,9 Milliarden Euro, während Baden-Württemberg knapp 4,5 Milliarden Euro, Hessen 3,25 Milliarden Euro, Hamburg rund 814 Millionen Euro und Rheinland-Pfalz gut 107 Millionen Euro zur Kasse baten. Söder betont, dass Bayern über 120 Milliarden Euro in den Finanzausgleich eingezahlt hat und lediglich rund 3 Milliarden Euro zurückerhielt.
Bedingungen für eine Einigung
Söder macht eine neue Bund-Länder-Finanzkommission zur Voraussetzung für eine Einigung. Dabei ist er sich bewusst, dass ohne eine Änderung des Länderfinanzausgleichs Bayern keine Zustimmung zu Änderungen bei der Schuldenbremse geben wird. Dies stellt eine signifikante Herausforderung für die künftigen Gespräche über die Reform der Schuldenbremse dar. Söder äußerte darüber hinaus Bedenken, dass eine Reform der Schuldenbremse zu einer weiteren Umverteilung von bayerischem Geld führen könnte.
Politische Konkurrenten, darunter der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, stehen unter Druck, auf Söders Forderungen zu reagieren. Merz könnte, sollte er nach der Bundestagswahl am 23. Februar Kanzler werden, nach Wegen suchen, um Spielräume für eine Lockerung der Schuldenbremse zu schaffen. In diesem Kontext bekräftigte Söder seine Forderung nach einer deutlichen Reduzierung der Zahlungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sowie einen neuen Mechanismus zur gerechteren Verteilung.
Für weitere Informationen über Söders Position zum Länderfinanzausgleich und seine Bedingungen zur Reform der Schuldenbremse können die Artikel von Merkur sowie Augsburger Allgemeine herangezogen werden.