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Silvester in Balingen: Bunte Feuerwerke und wichtige Regeln!

Der Silvesterverkauf von Feuerwerk in Deutschland beginnt gewohnt drei Tage vor dem Jahreswechsel. In diesem Jahr fällt der erste Verkaufstag auf den 28. Dezember, da dieser Tag ein Sonntag ist. Der Verkauf ist bis zum 31. Dezember erlaubt, wie [tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-raketen-boeller-feuerwerk-darauf-muss-man-an-silvester-achten-100.html) berichtet. Personen ab 18 Jahren dürfen dabei Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 verwenden. Für bestimmte Produkte aus der Kategorie F2 ist eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das Kleinstfeuerwerk, wie Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen (Kategorie 1), ist bereits ab 12 Jahren zugelassen und ganzjährig nutzbar.

Die Stadt Balingen und die Feuerwehr blicken der bevorstehenden Silvesternacht entspannt entgegen. Laut [schwarzwaelder-bote.de](https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.silvester-in-balingen-raketen-und-boeller-wann-und-wo-geschossen-werden-darf.260f192e-2bcc-47d8-88c8-0178c1fbbbfc.html) gibt es keine großen Einschränkungen für das Feuerwerk. Die Verwaltung appelliert an die Vernunft der Bürger, während eine bunte und laute Feierlichkeit in der Nacht erwartet wird.

Regelungen für das Zünden von Feuerwerk

Laut Bundesinnenministerium (BMI) ist das Zünden von Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr erlaubt. In vielen Gemeinden dürfen Feuerwerkskörper zudem nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar zwischen 18 und 6 Uhr gezündet werden. Es gibt zudem zahlreiche Verbote in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Auch bei größeren Menschenansammlungen ist das Zünden von Raketen, Batterien und Böllern nicht gestattet. Regionale Feuerwerksverbote, beispielsweise in Göppingen rund um die Burg Hohenstaufen, gehören ebenfalls zu den Regelungen.

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem ist es wichtig, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die CE-Zertifizierung und eine Registriernummer zu achten. Nicht zertifizierte Feuerwerkskörper sind gefährlich und verboten; ihr Umgang kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das BAM rät auch davon ab, ältere Feuerwerkskörper zu verwenden, da deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

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Für den Transport von Feuerwerk gelten spezifische Regeln: maximal drei Kilogramm „Nettoexplosivstoffmasse“ dürfen pro Fahrzeug transportiert werden, sicher verpackt im Kofferraum. Die Lagerung von Feuerwerk ist ebenfalls geregelt; maximal ein Kilogramm ist in bewohnten Räumen erlaubt, während unbewohnte Räume eine Lagerung von bis zu zehn Kilogramm gestatten. Abgebrannte, CE-geprüfte Feuerwerksreste können in der Restmülltonne entsorgt werden, während nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper auf einem Recyclinghof entsorgt werden müssen.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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