Das Oberlandesgericht Bamberg hat im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler-Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) ein Urteil im Sinne der Verbraucher gefällt. In einem Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wurde, muss ein Händler dem klagenden Verbraucher ein fabrikneues und mangelfreies Wohnmobil im Tausch gegen das mangelhafte Knaus-Wohnmobil Boxstar 600 DQ liefern. Das Urteil ist rechtskräftig und zeigt, dass die aktuelle Diesel-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch für Hersteller wie Fiat-Chrysler gilt.
Im Diesel-Abgasskandal sind vor allem Wohnmobile betroffen, da viele Hersteller den Fiat Ducato als Basisfahrzeug verwenden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Sommer 2020, bisher jedoch ohne veröffentlichte Ergebnisse. Laut der Staatsanwaltschaft gibt es rund 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge.
Das Oberlandesgericht Bamberg stellte fest, dass sich in dem Basisfahrzeug des Wohnmobils eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Diese Abschalteinrichtungen ermöglichen es dem Fahrzeug, die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung explizit auf die Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen.
Das Urteil des OLG Bamberg spiegelt die grundlegende Linie der BGH- und EuGH-Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal wider. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen stellt fahrlässiges Handeln dar. Bemerkenswert ist, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller verurteilt hat.
Ein weiteres wichtiges Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging vom Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH stellte fest, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Fiat haftet demnach als Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils bei fahrlässigem Handeln nach §823 Abs. 2 BGB. Der BGH äußerte sich jedoch nicht zur Frage des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit von Fiat, da dies in diesem Verfahren nicht vorgetragen wurde.
Die jüngsten juristischen Entwicklungen haben die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal enorm gesteigert. Geschädigte sollten sich anwaltlich beraten lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht durchsetzen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Die Kanzlei ist unter anderem auf den Abgasskandal spezialisiert und hat bereits erfolgreich gegen Volkswagen geklagt. Sie führt auch die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots