Der Weg zu vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages nimmt Form an: Deutschlands Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat offiziell die Vertrauensfrage beantragt, um seine Koalition neu zu positionieren, nachdem der FDP-Finanzminister Christian Lindner aus der Ampel-Koalition ausgeschieden ist. Scholz plant, den Vertrauensantrag am Montag, den 16. Dezember, im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Dieses Vorgehen gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes könnte es ihm ermöglichen, die Neuwahl auf den 23. Februar vorzuziehen, falls ihm das Vertrauen des Parlaments verweigert wird, berichtete die Schwäbische.
Scholz‘ herausfordernde Position
Um die Kanzlermehrheit zu erreichen, benötigt Scholz 367 Stimmen aus den 733 Abgeordneten des Bundestages. Während die SPD mit ihren 207 Abgeordneten ihm das Vertrauen aussprechen will, bleibt die Entscheidung der Grünen, die aktuell in der Koalition verbleiben, unsicher. Britta Haßelmann, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, hatte zunächst eine Unterstützung angekündigt, doch eine mögliche Enthaltung könnte die Situation komplizierter machen. Intrigant ist zudem das Verhalten der AfD: Ein Abgeordneter hat signalisiert, Scholz unterstützen zu wollen, was die Hoffnungen auf eine andere Mehrheit erhöhen könnte, wie bundestag.de berichtete.
Das Abstimmungsverfahren ist klar geregelt: Nach einer 90-minütigen Aussprache wird die Abstimmung in namentlicher Form stattfinden, wodurch das Abstimmungsverhalten jedes Abgeordneten klar nachvollziehbar ist. Aus historischer Sicht gab es seit 1949 nur fünf solche Vertrauensfragen, wobei in der überwiegenden Mehrheit der Fälle dem Kanzler das Vertrauen entzogen wurde. Sollte Scholz die Abstimmung verlieren, würde er Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, was zu einer Neuwahl innerhalb von 60 Tagen führen könnte. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Grundgesetz festgelegt, und laut Scholz‘ früheren Äußerungen ist die Notwendigkeit stabiler Mehrheiten und handlungsfähiger Regierungen aktuell ein wichtiges Thema.