Schlachthof in Aschaffenburg vorübergehend geschlossen
Aufgrund des Verdachts auf Verstöße gegen den Tierschutz wurde einem Schlachthof in Aschaffenburg vorerst der Betrieb untersagt. Dies gab die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) am Donnerstag bekannt. Die Behörde erhielt Videomaterial von einer Tierrechtsorganisation, aus dem konkrete Anhaltspunkte für gravierende Tierschutzverstöße während des Schlachtprozesses hervorgingen. Die Auswertung dieser Aufzeichnungen ist noch im Gange.
Als Reaktion darauf führte die Behörde eine unangekündigte Kontrolle des Betriebs zur Schlachtung von Schweinen und Rindern in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch durch. Zuvor hatte die ARD-Sendung Fakt darüber berichtet. Als Folge dieser Kontrolle wurde mehreren Beschäftigten untersagt, bei der Betäubung oder Tötung von Tieren tätig zu sein. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, um mögliche Tierschutzverstöße zu untersuchen. Die Schlachtung darf erst wieder stattfinden, wenn sichergestellt ist, dass alle tierschutzrechtlichen Vorgaben durchgehend eingehalten werden.
Laut der KBLV wurde der Betrieb zuletzt im April dieses Jahres kontrolliert, wobei keine schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt wurden. Ein Sprecher der Behörde betonte, dass der Tierschutz als Belang von Verfassungsrang nicht verhandelbar sei. Schlachttiere sollten vor vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden geschützt werden. Die KBLV geht daher umgehend allen Hinweisen auf Verstöße gegen die tierschutzrechtlichen Vorgaben nach und sorgt dafür, dass diese sofort behoben werden.
Dieser Artikel wurde von der dpa-infocom verfasst.