Datenlecks im Internet sind heutzutage weit verbreitet, und viele Nutzerinnen und Nutzer sind sich nicht bewusst, dass sie möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz haben. Große Plattformen wie Facebook, Twitter und Deezer wurden in der Vergangenheit Opfer von Hackerangriffen, bei denen sensible Daten gestohlen wurden. Diese Datenlecks können zu massenhaften Spam-Nachrichten, Betrugsversuchen oder sogar Identitätsdiebstahl führen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU bietet Verbrauchern Schutz und das Recht auf Schadensersatz, wenn ihre persönlichen Daten unbefugt genutzt oder gestohlen werden. Artikel 82 der DSGVO regelt dies und umfasst materielle und immaterielle Schäden. Laut Clemens Pfeifer von Helpcheck haben betroffene Unternehmen eine gewisse Verantwortung, sich technisch abzusichern. Ist dies nicht der Fall, können Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen.
Um festzustellen, ob sie Opfer eines Datenlecks sind, können Verbraucher kostenfreie Onlinetools wie den Identity Leak Checker der Universität Bonn nutzen. Diese Tools zeigen, ob persönliche Daten in Lecks aufgetaucht sind. Im Falle einer Betroffenheit können Nutzer Schadensersatz von bis zu 5000 Euro erhalten, obwohl der genaue Betrag je nach Fall variiert. Trotz Schadensersatz bleiben gestohlene Daten im Netz, was die Bedeutung von Datenschutzmaßnahmen betont.