Eine Sammelklage gegen die Preiserhöhungen von Vodafone macht Fortschritte. Kunden, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich in das Klageregister auf der Website des Bundesamtes für Justiz einzutragen. Der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm könnte dazu führen, dass Vodafone-Kunden eine Rückerstattung erhalten, ohne erneut vor Gericht ziehen zu müssen. Im Jahr 2023 erhöhte Vodafone die Festnetz-Preise um fünf Euro, was Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL) betraf, nicht jedoch Internet über Glasfaser (FTTH) oder Mobilfunk-Tarife. Verbraucherschützer sind der Meinung, dass Vodafone die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen durfte, ohne eine Nachverhandlung mit den Kunden durchzuführen.
Weitere Informationen können auf der Website „antenneniederrhein.de“ gefunden werden. Zudem bietet die Verbraucherzentrale entsprechende Informationen an. Kunden, die sich betroffen fühlen, haben die Möglichkeit, sich beim Bundesamt für Justiz zu informieren und in das Klageregister einzutragen. Die Entwicklung dieser Sammelklage gegen Vodafone zeigt, dass Verbraucherschützer und Kunden aktiv gegen Preiserhöhungen vorgehen, wenn sie der Meinung sind, dass diese unrechtmäßig sind.