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Richter weist Sammelklage gegen Uniswap ab

  • Ein US-Gericht hat die Sammelklage gegen die Krypto-Plattform Uniswap abgewiesen.
  • In der Klage wurde behauptet, Uniswap-Benutzer hätten durch Betrugstoken auf der Plattform Geld verloren, aber der Richter entschied, dass man die Software des Softwareanbieters nicht wegen von Dritten begangener Straftaten verklagen könne.

Richterin Katherine Polk Failla vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York hat eine gegen Uniswap eingereichte Sammelklage abgewiesen.

Der Richter entschied, dass Uniswap Labs und sein CEO nicht wegen der Bereitstellung der Software verklagt werden können, wenn ihre Drittbenutzer mutmaßliche Betrügereien begangen haben.

Kein identifizierbarer Angeklagter

In der im April 2022 eingereichten Klage wurde behauptet, dass die Kläger durch Betrugstoken, die über die DEX-Plattform gekauft wurden, Geld verloren hätten. Richter Failla, der auch für den Fall Coinbase/SEC zuständig ist, schrieb, dass es keinen „identifizierbaren Angeklagten“ gebe, den man verklagen könnte, da die Identität der Betrüger keiner der Parteien unbekannt sei.

Aufgrund des dezentralen Charakters des Protokolls sind die Identitäten der Scam-Token-Emittenten grundsätzlich unbekannt und nicht erkennbar, so dass den Klägern ein identifizierbarer Schaden, aber kein identifizierbarer Beklagter entsteht“, lesen Sie einen Teil des Urteils des Richters.

Als Beklagte wurden in der Sammelklage auch Uniwap-Gründer Hayden Adams und die VC-Unterstützer Andreessen Horowitz und Paradigm genannt. Abgesehen von der Behauptung, Uniswap habe die Betrugstoken gelistet, behauptete die Klage auch, dass die dezentrale Börsenplattform nicht registrierte Wertpapiere verkauft habe.

Marvin Ammori, Chief Legal Officer von Uniswap, kommentierte die Entscheidung des Gerichts sagte über X:

Ein weiterer großer Sieg für die Kryptowelt und Softwareentwickler. Das SDNY-Gericht hat eine Sammelklage gegen uns abgewiesen und entschieden, dass das „selbstfahrende“ Uniswap-Protokoll in erster Linie *rechtmäßig* genutzt werden kann und Protokollentwickler nicht haftbar sind, wenn andere es missbrauchen. Der Trend bei den Gerichten ist offensichtlich.“

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Das Urteil von Richter Failla ist das jüngste in einer Reihe von Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem breiteren Krypto-Ökosystem und der äußerst wichtigen Frage der Klarheit befassen. Zu den jüngsten hochkarätigen Gewinnen für Kryptounternehmen zählen der von Ripple Labs und der von Grayscale Investments, an denen beide die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) beteiligt waren.


Quelle: Coinlist.me

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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