Mit dem gestrigen Beschluss des SR-Rundfunkrats in Stuttgart haben nun alle neun Rundfunkräte der ARD-Landesrundfunkanstalten einem von der GVK empfohlenen Entwurf für die Qualitätsrichtlinie nach § 31 Abs. 4 MStV (Medienstaatsvertrag) zugestimmt. Dadurch tritt die neue Qualitätsrichtlinie ab sofort in Kraft. Die Richtlinie erfüllt die seit dem 1. Juli 2023 geltende staatsvertragliche Vorgabe, formale Standards und standardisierte Prozesse für die Qualitätskontrolle der ARD-Gemeinschaftsangebote einzuführen.
Die Qualitätsrichtlinie wurde von der Gemeinsamen Kommission für Qualitätsstandards (GVK) entwickelt und unter Einbeziehung von Experten, Wissenschaftlern und allen Rundfunkräten der ARD-Landesrundfunkanstalten abgestimmt. Sie bietet den Rundfunkräten einheitliche Instrumente zur formalen Bewertung der ARD-Gemeinschaftsangebote, um sicherzustellen, dass diese den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen, qualitativ hochwertig informieren, bilden, beraten und unterhalten. Die Richtlinie orientiert sich systematisch am Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und umfasst unter anderem Standards für Meinungsbildung, demokratische, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Gesellschaft, Vielfalt in der Darstellung und eine gleichberechtigte Teilhabe des Publikums.
Die Richtlinie beinhaltet auch standardisierte Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der Qualitätsstandards. Hierfür haben die Rundfunkräte einen Leitfaden beschlossen, der einen systematischen und vergleichbaren Diskurs in den neun Rundfunkräten und ihren Ausschüssen unterstützt. Der Leitfaden deckt verschiedene Arten von Beobachtungsgegenständen ab, berücksichtigt Interpretationsspielräume und beschreibt die Dokumentation der Qualitätsbewertung.
Die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings werden von den Rundfunkräten mit den Programmverantwortlichen diskutiert und fließen zukünftig auch in die ARD-Selbstverpflichtung ein. Dadurch wird mehr Transparenz geschaffen und dem Bericht eine noch größere Tiefe verliehen.
Die Erstellung der Qualitätsrichtlinie erfolgte unter wissenschaftlicher Unterstützung von Prof. Dr. Christoph Neuberger (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft,FU Berlin), Prof. Dr. Lutz M. Hagen (Institut für Kommunikationswissenschaft, TU Dresden) und Peter Stawowy (STAWOWY Agentur und Verlag). Die Rundfunkratsvorsitzenden der neun Landesrundfunkanstalten, ihre Programmausschüsse, der ARD-Programmbeirat und der GVK-Telemedienausschuss haben in drei intensiven Beratungsrunden zwischen März und November 2023 einen gemeinsamen Text erarbeitet und beschlossen. Dieser wurde von den Rundfunkräten des SWR, Radio Bremen, RBB, WDR, NDR, MDR, BR, HR und SR zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 gebilligt.
Die Qualitätsrichtlinie gemäß § 31 Abs. 4 MStV ist ab sofort online auf der Webseite der GVK verfügbar. Die Rundfunkräte planen bereits erste gemeinsame Projekte, über deren Fortschritt regelmäßig im ARD-Gremiennewsletter der GVK berichtet wird.
Tabelle:
Landesrundfunkanstalt | Datum des Beschlusses |
---|---|
SWR | 08.12.2023 |
Radio Bremen | 14.12.2023 |
RBB | 19.12.2023 |
WDR | 18.01.2024 |
NDR | 26.01.2024 |
MDR | 29.01.2024 |
BR | 08.02.2024 |
HR | 09.02.2024 |
SR | 26.02.2024 |
Quelle: ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) / ots