Die Dresdner Polizei hat mit dem Versand der ersten Rechnungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Klima-Blockaden begonnen. Bei den Rechnungen handelt es sich um Kostenbescheide für den Einsatz der Polizei während der Protestaktionen.
Die Klima-Blockaden fanden im Sommer dieses Jahres in Dresden statt und richteten sich gegen die Inaktivität der Politik im Kampf gegen den Klimawandel. Tausende Menschen nahmen an den friedlichen Protesten teil, blockierten Straßen und Plätze und forderten konkrete Maßnahmen zur CO2-Reduktion.
Der Polizeieinsatz während der Klima-Blockaden wurde als umfangreich und belastend wahrgenommen. Hunderte Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz, um die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Mit dem Versand der Rechnungen will die Dresdner Polizei nun einen Teil der Kosten auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Proteste übertragen.
Die Höhe der Kostenbescheide soll sich nach Angaben der Polizei nach dem individuellen Einsatz der Beamten richten. So werden beispielsweise die Anzahl der Einsatzstunden, der Personalaufwand und mögliche Sachschäden berücksichtigt. In einigen Fällen sollen die Rechnungen mehrere hundert Euro betragen.
Die Reaktionen auf die Rechnungen sind unterschiedlich. Befürworter betonen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klima-Blockaden die Kosten für den Polizeieinsatz mittragen sollten, da ihre Aktionen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und einem hohen Personalaufwand geführt haben. Kritiker hingegen sehen in den Rechnungen eine Einschränkung des Demonstrationsrechts und einen Versuch, die Proteste finanziell zu unterdrücken.
Die Streitfrage um die Rechnungen an Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten ist nicht neu. Bereits in anderen Städten hat es ähnliche Kontroversen gegeben. Einige Gerichte haben bereits geurteilt, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei Großdemonstrationen auf die Veranstalterinnen und Veranstalter übertragen werden können. Andere sehen darin eine unzulässige Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Diejenigen, die die Rechnungen erhalten haben, haben nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der weitere Verlauf der Kontroverse bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte der Streit um die Kostenübernahme für Polizeieinsätze bei Protestaktionen weiterhin für Diskussionen sorgen.