Ab Januar 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die das Entsorgen von alten Kleidungsstücken und anderen Textilien in der Restmülltonne verbietet. Dieses Regelwerk hat das Ziel, den Textilmüll zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Laut Heidelberg24 werden in Europa jährlich etwa 26 kg Textilien pro Person gekauft, wobei rund 11 kg davon im Müll landen. Viele dieser Textilien werden verbrannt oder entsorgt, was schwerwiegende Umweltschäden verursachen kann.
Die Bekleidungsindustrie trägt dazu bei, dass mehr Treibhausgase produziert werden als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen. Das Recycling von Textilien stellt sich als herausfordernd dar, insbesondere durch die vorherrschende Fast-Fashion-Industrie, die viele Kleidungsstücke aus schwer recycelbaren Mischfasern, wie Polyester, herstellt. Ab 2025 sind auch andere Textilprodukte betroffen, wie Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge. Schäden an Textilien, wie kaputte oder abgenutzte Stücke, dürfen nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen sollen solche Textilien in Altkleidercontainern gesammelt werden.
Recycling und Bewusstseinsbildung
Obwohl es keine sofortigen Strafen für falsche Entsorgung gibt, werden problematische Tonnen stehen gelassen. Deutschland weist bereits ein funktionierendes Sammelsystem für Altkleider auf, welches nun gestärkt werden soll. Die Verbraucher sind angehalten, bewusster zu konsumieren, Kleidung länger zu nutzen oder sie zu reparieren. Zudem sollten kaputte Socken und Unterwäsche an kommunale Wertstoffhöfe abgegeben werden, wie ZDF berichtet. Diese Maßnahmen im Rahmen der neuen Verordnung sollen dazu beitragen, die Umweltauswirkungen der Textilindustrie zu verringern und ein nachhaltigeres Konsumverhalten zu fördern.