Ab dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer, strikter THC-Grenzwert für Autofahrer, der bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut liegt. Autofahrer, die diesen Wert überschreiten, müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei gleichzeitiger Alkoholisierung kann das Bußgeld auf 1.000 Euro steigen. Diese Regelung geht einher mit der Teillegalisierung von Cannabis, die seit dem 1. April 2024 in Kraft ist. Zudem gibt es durch den neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Amnestiemöglichkeit für viele Autofahrer, die aufgrund früherer Verstöße gegen das THC-Verbot ihren Führerschein verloren haben. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa eine einmalige Auseinandersetzung mit den Behörden und ein THC-Wert unter 150 ng/ml.
Für die Region Stuttgart, die bekannt für ihren hohen Fahrzeugbestand ist, könnte diese neue Regelung erhebliche Auswirkungen haben. Laut der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren Ende 2022 in Stuttgart über 400.000 Pkw registriert, wovon ein beträchtlicher Teil in der Innenstadt unterwegs ist. Mit der Einführung dieser Regelung müssen Autofahrer nun besonders auf ihren Konsum von Cannabis achten, da die Strafen für Verstöße nicht unerheblich sind. Für viele jüngere Fahrer, insbesondere Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, bleibt es weiterhin bei einem strikten Verbot des Cannabiskonsums im Straßenverkehr. Dies könnte sowohl bei der Verkehrssicherheit als auch bei der Wahrnehmung von Cannabis in der Gesellschaft Einfluss nehmen.
Die neuen Regeln sind eine Reaktion auf die geänderte Rechtslage bezüglich des Cannabiskonsums in Deutschland. Historisch betrachtet war der THC-Nachweis am Steuer ein strenger Indikator für die Verkehrstüchtigkeit. Vor der Teillegalisierung von Cannabis konnte bereits ein einzelner Nachweis von THC zu drastischen Maßnahmen führen, während die neuen Grenzwerte Polizei und betroffenen Fahrern klarere Richtlinien bieten.
Aspekt | Regelung bis August 2024 | Neue Regelung ab August 2024 |
---|---|---|
THC-Grenzwert | 1 ng/ml THC führte zu Maßnahmen | 3,5 ng/ml THC erlaubt |
Bußgeld (erstes Vergehen) | Unbestimmt, in der Regel höher | 500 Euro |
Bußgeld (Alkoholkonsum plus THC) | Unbestimmt, in der Regel höher | 1.000 Euro |
Fahrverbot | Unbestimmt | 1 Monat |
Amnestie-Möglichkeiten | – | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen |
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird außerdem fordern, dass betroffene Autofahrer gut informiert werden, um die neuen Regelungen entsprechend zu befolgen. Angesichts der überwachten Straßen und der intensiven Kontrollen im Innenstadtbereich von Stuttgart müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein, um nicht in Konflikt mit der neuen Gesetzgebung zu geraten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung und die Reaktionen der Öffentlichkeit auf diese Regelungen entwickeln werden, insbesondere in einer Stadt, in der Mobilität und Verkehr sehr zentral sind.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots