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Neue Cannabis-Gesetz in Deutschland: Auswirkungen auf den Führerschein – Amnestie und Voraussetzungen (SEO: Cannabis, Führerscheinentzug, Verkehrsrecht)

Die kürzlich verabschiedeten Änderungen im Zuge der Legalisierung von Cannabis in Deutschland haben auch Auswirkungen auf Autofahrer, die aufgrund von THC-Konsum ihren Führerschein verloren haben. Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es eine Chance auf Amnestie für diese Betroffenen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern bereits in der Erstberatung im Online-Check Unterstützung an.

Mit dem seit dem 1. April 2024 geltenden neuen Cannabis-Gesetz, das den Besitz und privaten Anbau von Cannabis in Maßen erlaubt, sehen sich Behörden und Justiz vor neuen Herausforderungen und Problemstellungen. Auch im Verkehrssektor ergeben sich einige Fragen: Darf man bekifft Auto fahren? Welcher THC-Grenzwert gilt? Und wird der Führerschein bei einem Verstoß sofort entzogen?

Der Konsum von Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, weshalb in Deutschland ein THC-Grenzwert für das Führen eines Fahrzeugs festgelegt ist. Aktuell liegt dieser bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Ein neuer Vorschlag des Verkehrsministeriums sieht vor, diesen Grenzwert auf 3,5 Nanogramm anzuheben. Wer unter THC-Einfluss fährt und den Grenzwert überschreitet, riskiert Bußgelder bis zu 3000 Euro, ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten und zwei Punkte in Flensburg.

Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben Cannabis-Konsumenten die Möglichkeit, ihren Führerschein zurückzuerhalten oder der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu entgehen. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, um von dieser Amnestie-Regelung zu profitieren. Zum einen darf der Betroffene nur einmalig unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt worden sein. Des Weiteren muss der THC-COOH-Wert unter 150 ng/ml liegen und es dürfen keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis vorliegen.

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In verschiedenen Szenarien sind unterschiedliche Lösungen möglich. Wenn eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet wurde, der Führerschein jedoch noch vorhanden ist, kann die Anordnung häufig aufgehoben werden. Bei bereits entzogener Fahrerlaubnis und laufendem Widerspruch muss die Behörde die neue Rechtslage berücksichtigen und die Entziehung im Widerspruchsverfahren rückgängig machen. Bei bereits entzogenem Führerschein und abgeschlossenen Verfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde im Neuerteilungsverfahren keine neue Begutachtung anordnen. Die Führerschein-Rückgabe erfolgt somit ohne erneute MPU.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die neue Amnestie-Regelung nur für einmalige Verstöße mit niedrigen THC-Werten gilt. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht von Dr. Stoll & Sauer bieten eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an, um die spezifischen Fälle der betroffenen Verbraucher zu prüfen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Sie ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Inhaber der Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, haben bereits erfolgreich Musterfeststellungsklagen gegen Volkswagen und Mercedes-Benz Group geführt.

Tabelle:

Frage Antwort
Darf man bekifft hinters Steuer sitzen und Autofahren? Der Konsum von Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gesetzlich ist in Deutschland ein THC-Grenzwert für das Führen eines Fahrzeugs festgelegt. Der aktuelle Grenzwert beträgt 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Cannabis: Welche Voraussetzungen gelten für Führerschein-Amnestie? 1. Der Betroffene wurde nur einmalig beim Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis erwischt. 2. Der THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml. 3. Es gibt keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis.
Welche Szenarien und welche Lösungen sind bei der Führerschein-Amnestie möglich? a. Laufendes Eignungsverfahren: Einstellung des Verfahrens und Erhalt des Führerscheins. b. Entzogene Fahrerlaubnis, laufender Widerspruch: Rückgängigmachen der Entziehung und Rückgabe des Führerscheins. c. Entzogene Fahrerlaubnis, keine laufenden Verfahren: Rückgabe des Führerscheins ohne erneute Begutachtung.
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Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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