Ein erschütternder Vorfall ereignete sich im Juli 2023, als eine 37-jährige Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Diese Tat fand statt, nachdem sie mit ihrer siebenjährigen Tochter aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war. In einer Flüchtlingsunterkunft im Bodenseekreis kam es zu einem Vorfall, der nicht nur die kleine Familie, sondern auch die zuständigen Behörden erschütterte.
Die Mutter klagte, dass ihre anfänglichen Wochen in der Unterkunft äußerst belastend waren. Sie und ihre Tochter lebten in einem überfüllten Sechsbettzimmer, getrennt nur durch einfache Stellwände von den Nachbarn. Der ständige Lärm und die Anwesenheit vieler junger Männer sorgten für massive Ängste bei der Frau.
Stress und Trennung führen zu Eskalation
Zu allem Überfluss erhielt die Mutter einen Tag vor dem Vorfall die Nachricht über die Verletzung ihres Ehemannes im Krieg. Diese belastende Situation führte dazu, dass sie untypischerweise bereits am Vormittag Alkohol konsumierte. Der Stress und die Angst schienen schließlich zu eskalieren, als ihre Tochter mit anderen Kindern in der Unterkunft in Streit geriet und sich weigerte, ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Im Affekt zerrte die Mutter ihre Tochter vom Etagenbett und schlug sie zuerst mit der Hand und dann mit dem Lederriemen ihrer Handtasche. Die Schläge führten zu Hämatomen und Verletzungen an der Wade des Mädchens. Während der Gerichtsverhandlung zeigte die 37-Jährige Reue und erklärte, dass sie sich für ihre Taten schäme und sich wünscht, dass so etwas nie wieder geschieht.
Einmalige Vorfälle und kulturelle Unterschiede
Die Angeklagte gab an, dass sie in der Ukraine selbst geschlagen worden sei und dass körperliche Züchtigung von Kindern dort nicht gesetzlich verboten ist. In Deutschland hingegen wird solch ein Verhalten strenger bewertet. Trotz dieser Hintergrundinformationen wertete der Richter, Christian Pfuhl, das Geständnis der Angeklagten und die belastende Lage, in der sie sich zur Tatzeit befand, als mildernd. „Da ist die Zündschnur kurz. Da reichen manchmal Kleinigkeiten wie Trotz des Kindes, dass es kracht“, erklärte er im Gerichtssaal.
Die Mutter hatte bis zu diesem Vorfall nie ernsthafte Probleme mit der Erziehung ihrer Tochter und betonte, dass sie sich in der neuen Umgebung überfordert gefühlt habe. Das Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro, was 150 Tagessätzen à 10 Euro entspricht.
Seit dem Vorfall leben Mutter und Tochter getrennt. Die Mutter versicherte vor Gericht, dass sie sich seit dem Vorfall in psychologischer Behandlung befindet und keinen Alkohol mehr konsumiert. Eine vom Jugendamt bestellte Familienhelferin bestätigte, dass die mittlerweile achtjährige Tochter nicht an den Geschehnissen leidet und sie die Wochenenden bereits wieder mit ihrer Mutter verbringen können. Über die nächsten Schritte im Familienleben soll Ende Oktober entschieden werden.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.schwaebische.de.