Im Mai stehen für Verbraucher verschiedene Änderungen in den Bereichen Mindestlohn, Bio-Diesel, Bußgelder und Künstliche Intelligenz (KI) an. Ab dem 1. Mai dieses Jahres wird der Mindestlohn für Pflegekräfte in zwei Schritten erhöht. Ungelernte Kräfte erhalten dann 15,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Die zweite Erhöhung erfolgt am 1. Juli 2025.
Des Weiteren wird am 2. Mai die Smartphone App „DB Streckenagent“ eingestellt, mit ihrer Funktionalität integriert in die App „DB Navigator“. Ebenfalls im Bereich des Verkehrs wird mit dem deutsch-schweizerischen Polizeivertrag eine Regelung zur Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz in Deutschland eingeführt. Die Bagatellgrenze liegt bei 70 Euro beziehungsweise 80 Franken.
In Bezug auf Künstliche Intelligenz (KI) passt Meta seine Regelungen für Inhalte, die mithilfe von KI erzeugt werden, an. Bisher gelöschte Inhalte sollen nun mit der Kennzeichnung „Made with AI“ versehen werden. Diese Änderung betrifft Plattformen wie Instagram, Facebook und Threads. Darüber hinaus soll für die Erkennung von KI-Inhalten eine interne Technologie eingesetzt werden.
Ebenfalls zum 1. Mai wird eine höhere Ticketsteuer für Flugreisende eingeführt, je nach Entfernung des Ziels. Mit Blick auf die Tankstellen wird im Frühjahr die Einführung von alternativen Kraftstoffen wie paraffinischem Diesel HVO und B10 mit einer zehnprozentigen Beimischung von Biodiesel angekündigt. Die genaue Verfügbarkeit dieser Kraftstoffe steht allerdings noch nicht fest.