Seit dem Jahr 2018 stehen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 im Stuttgarter Süden vier von insgesamt fünf Wohnungen leer. Weder die wohlhabenden Eigentümer noch die Stadt Stuttgart haben Maßnahmen ergriffen, obwohl ein Zweckentfremdungsverbot besteht. Ein Stadtrat der Linken erwägt nun die Einleitung rechtlicher Schritte.
Das Haus in der Raabe-Straße erlangte negativen Ruf, da es zunächst nahezu leer stand und später zwei der Wohnungen von einer Familie mit Baby sowie einer Mutter mit Kind besetzt wurden. Trotz ihrer Bereitschaft, eine Miete von 650 und 700 Euro kalt zu zahlen, wurden die Familien aus den Wohnungen geräumt. Anstatt die leerstehenden Wohnungen zu vermieten, ließen die Eigentümer Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras und Mauern installieren.
Die Besetzer wurden gerichtlich belangt, ebenso wie drei linke Stadträte, die eine Diskussionsrunde zum Thema Leerstand in Stuttgart in den Räumlichkeiten der Wilhelm-Raabe-Straße aufgezeichnet hatten. Sogar eine reguläre Mieterin erhielt eine Kündigung, da sie angeblich den Besetzern Zugang zum Gebäude gewährt habe.
Trotz wiederholter Ankündigungen seitens der Eigentümer, die Wohnungen zu renovieren und vermietbar zu machen, wurden bis heute keine konkreten Maßnahmen ergriffen. Die Stadt Stuttgart hat 2016 ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, das Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vorsieht, sollten Wohnungen länger als sechs Monate grundlos leer stehen. Trotzdem scheint die Situation in der Wilhelm-Raabe-Straße unverändert zu sein, und die Stadt prüft nun die Möglichkeit einer rechtlichen Klage gegen ihre eigene Untätigkeit.