Das Arbeitsgericht Bonn entschied, die Klage der Politologin Guérot gegen ihre Kündigung abzuweisen. Die Universität hatte die Kündigung aufgrund von Plagiatsvorwürfen ausgesprochen, die das Gericht als „Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung“ klassifizierte. Insbesondere bezog sich das Gericht auf Guérots Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“, in dem sie Zitate anderer nicht angemessen kennzeichnete, was als wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiat angesehen wurde. Die Tatsache, dass sich Guérot mit diesem Buch um eine Professur bewarb, wurde als Täuschungsversuch betrachtet, da sie aufgrund ihres hohen akademischen Niveaus als erfahrene Wissenschaftlerin angesehen wurde.
Guérot kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, da sie die Begründung des Gerichts für nicht schlüssig hält. Sie betonte, dass bei ihrer Bewerbung für die Professur umfangreiche Unterlagen eingereicht wurden, die von der Universität geprüft wurden und zu ihrer Berufung führten. Die Politologin wies darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit problematische Passagen aus dem fraglichen Buch öffentlich eingestanden habe und dies daher der Universität bekannt gewesen sein müsste.
Bekannt für ihre kontroversen Aussagen während der Corona-Pandemie und zum Ukraine-Krieg, erregte Guérot auch während des Gerichtsprozesses Aufmerksamkeit. Die Anhänger der Politologin, die zu ihrer Gerichtsverhandlung erschienen, forderten Wissenschaftsfreiheit und kritisierten das Urteil vor dem Gerichtsgebäude. Einige argumentierten, dass der Staat tatsächlich versuche, eine unbequeme Kritikerin zum Schweigen zu bringen. Trotz dieser Kontroversen bleibt abzuwarten, wie das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz über Guérots Berufung entscheiden wird.