Ein neuer Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz regelt die Vollstreckung von Bußgeldern, die in einem der beiden Länder verhängt wurden. Dies bedeutet, dass Strafzettel aus der Schweiz nun auch in Deutschland eingetrieben werden können, und umgekehrt. Bisher konnten Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland weitgehend ignoriert werden, was sich nun geändert hat. Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist für die Einziehung der Geldsanktionen zuständig.
Der Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde im Herbst letzten Jahres im Bundestag verabschiedet. Ähnliche Regelungen waren zwar bereits im alten Polizeivertrag von 2009 enthalten, wurden jedoch nie umgesetzt. Das Justizministerium erwartet für dieses Jahr etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Anfragen zur Bußgeldvollstreckung. Ab 2025 könnten es sogar 5000 eingehende und 6000 ausgehende Anfragen sein.
Um ein Vollstreckungshilfeersuchen zu stellen, muss die verhängte Geldstrafe mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße in der Schweiz können schnell zu hohen Bußgeldern führen, die nun konsequent eingetrieben werden. Eine Überschreitung um 20 km/h kann beispielsweise in der Schweiz bis zu 180 Euro kosten, während in Deutschland dafür etwa 60 Euro fällig sind. Parkverstöße kosten in der Schweiz ab 40 Euro, während in Deutschland ab 10 Euro Strafe verhängt werden.