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Kirchensteuern könnten für Schmerzensgeldzahlungen genutzt werden – Mainzer Erzbischof äußert sich

Titel: Debatte um Nutzung von Kirchensteuermitteln für Missbrauchsopfer

Datum: 08.07.2023

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Der Mainzer Erzbischof, Peter Kohlgraf, äußert die Meinung, dass Kirchensteuermittel zukünftig für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden sollten. Der Grund dafür ist das Kölner Urteil, bei dem eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 300.000 Euro beschlossen wurde. Ähnlich hohe Zahlungen könnten in Zukunft erwartet werden.

Erzbischof Peter Kohlgraf schließt nicht aus, dass Kirchensteuermittel für Schmerzensgeldzahlungen eingesetzt werden könnten. Er betont, dass falls die Zinserträge des Bistumsfonds nicht mehr ausreichen würden und Kirchensteuermittel benötigt werden, über eine neue Regelung nachgedacht werden müsse. Er sieht die Kirche moralisch fast in einer Haftungsgemeinschaft mit den Missbrauchsopfern.

Der Hintergrund dieser Diskussion sind zwei aktuelle Gerichtsverfahren in Köln und Traunstein. In beiden Fällen wird eine Schmerzensgeldzahlung von rund 300.000 Euro in Betracht gezogen. Das Landgericht Köln hat bereits im Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem ehemaligen missbrauchten Messdiener eine Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In Traunstein wird ein Urteil erst im kommenden Jahr erwartet.

Erzbischof Kohlgraf betont, dass diese Urteile für alle Bistümer von Bedeutung sein werden. Jeder Missbrauchsfall müsse individuell geprüft werden, sowohl im zivilrechtlichen Weg als auch im Verfahren bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Im Gegensatz zur UKA müssten im zivilrechtlichen Verfahren alle Details der Tat offenbart werden, was für die Betroffenen eine große Herausforderung sein könne.

Es überrasche den Erzbischof, wie niedrig manchmal die festgelegten Beträge zur Anerkennung des Leids seien. Auch im Bistum Mainz habe es bereits Betroffene gegeben, die hohe fünfstellige Beträge erhalten hätten. Die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske, hat ebenfalls angekündigt, dass die Missbrauchsopfer voraussichtlich nach Abschluss der Prozesse mit höheren Zahlungen rechnen könnten. Es sei möglich, dass es grundlegende Anpassungen geben könnte, insbesondere wenn durch das Kölner Urteil neue Maßstäbe für die Berechnung des Schmerzensgeldes festgelegt werden sollten.

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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