Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. In dem Bericht wird vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio von derzeit 18,36 EUR auf 18,94 EUR zu erhöhen. Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent pro Monat entspricht einer Steigerung von 0,8 % pro Jahr und bleibt damit deutlich unter den aktuellen Preissteigerungsraten.
Die ARD-Landesrundfunkanstalten werden vor große Herausforderungen gestellt, da der vorgeschlagene Beitragsanstieg nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicherstellt. Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender, betont, dass die ARD künftig mehr Aufgaben hat, darunter Investitionen in digitale Angebote für jüngere Generationen.
Um trotz der finanziellen Herausforderungen in die digitale Transformation und Wettbewerbsfähigkeit ihres Angebots investieren zu können, hat die ARD bereits strategische Reformen umgesetzt. Dazu gehören eine verstärkte senderübergreifende Zusammenarbeit, Programmkonzepte in Hörfunk und Dritten Programmen, eine Neuausrichtung der ARD Audiothek, eine Straffung des Social Media Portfolios und eine Effizienzsteigerung im Verwaltungsbereich.
Die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags liegt nun bei den 16 Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ermöglicht die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Die ARD vertraut auf das bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags.
Eine Tabelle mit Informationen zum Rundfunkbeitrag und den vorgeschlagenen Erhöhungen könnte den Beitrag ergänzen:
Jahr | Rundfunkbeitrag | Erhöhung |
---|---|---|
2021-2024 | 18,36 EUR | – |
2025-2028 | 18,94 EUR | 58 Cent |
Historische Fakten zur Rundfunkfinanzierung könnten ebenfalls von Interesse sein, um den regionalen Kontext zu verdeutlichen.
Quelle: ARD Presse / ots