Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen – Auswirkungen auf Verbraucher
Am Dienstag wird am Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen verhandelt. Diese Verträge beinhalten eine zusätzliche Prämie neben dem variablen Zins, die oft abhängig von der Laufzeit gestaffelt ist. Viele solcher Verträge enthalten Klauseln, die den Banken das Recht geben, die Verzinsung einseitig zu ändern. Bereits vor 20 Jahren wurde dies vom BGH als rechtswidrig erklärt, jedoch bleibt die genaue Berechnung der Zinsen strittig.
Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollen nun durch Musterfeststellungsklagen gegen zwei Sparkassen Klarheit schaffen. Sie streben an, den Referenzzinssatz für die Zinsanpassungen höchstrichterlich festlegen zu lassen. Die Verbraucherschützer erwarten eine Entscheidung der Karlsruher Richter noch am selben Tag.
Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt für Verbraucher, um transparente und gerechte Zinsbedingungen bei Sparverträgen zu gewährleisten. Die Entscheidung des BGH könnte nicht nur die betroffenen Kunden der Sparkassen beeinflussen, sondern auch eine wegweisende Wirkung für ähnliche Fälle in der Zukunft haben.
– NAG