CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat in einer TV-Sendung seine Forderung nach einer schnellen Verurteilung von Gewalttätern in Freibädern verteidigt. Linnemann betonte, dass der Rechtsstaat konsequent handeln müsse, da sonst die Menschen das Gefühl hätten, jeder könne tun und lassen, was er wolle. Er forderte, dass die Täter innerhalb von 24 Stunden abgeurteilt werden sollten, um der Öffentlichkeit das Gefühl von Sicherheit zu geben. Linnemann kritisierte außerdem die Kritik an seinem Vorstoß und betonte, dass dies nicht populistisch sei, sondern die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit bedeute.
Die Politiker der Ampel-Regierung warfen Linnemann Populismus vor und warnten davor, dass sein Vorstoß der AfD in die Hände spielen könnte. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, betonte, dass die Entscheidung über beschleunigte Verfahren nicht durch den politischen Willen eines CDU-Generalsekretärs getroffen werden könne, sondern dass dies im Einzelfall von Gerichten entschieden werden müsse. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, wies darauf hin, dass nicht klar sei, warum Gewalttaten im Freibad anders behandelt werden sollten als häusliche Gewalt. Der Deutsche Richterbund verwies zudem auf den Personalmangel in der Justiz und bezeichnete Linnemanns Idee als nicht umsetzbar.
Linnemann betonte, dass es in Deutschland eine Strafprozessordnung gebe, die beschleunigte Verfahren zulasse und dass diese genutzt werden sollten. Er räumte ein, dass es in vielen Fällen an Richtern und Staatsanwälten mangele, jedoch müssten diejenigen, die sich daneben benehmen, wissen, dass der Rechtsstaat durchgreift. Er argumentierte außerdem, dass in Fällen mit klaren Beweislagen schnell gehandelt werden könne, beispielsweise wenn Täter auf Kameras aufgezeichnet würden.
Die Diskussion um mehr Härte bei Gewaltvorfällen in Freibädern hatte Linnemann viel Kritik eingebracht. Dennoch verteidigt er seine Forderung nach schnellen Verfahren und betont, dass es ihm nicht um einen Rechtsruck gehe, sondern um die Durchsetzung der bestehenden Rechtsstaatlichkeit. Es bleibt abzuwarten, wie diese Debatte weitergeführt wird und ob es zu Änderungen in der Strafverfolgung von Gewalttätern in Freibädern kommen wird.