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EU veröffentlicht endgültigen Entwurf von Regeln zur Beschwerdebearbeitung für Stablecoin-Emittenten

  • Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 13. März den Entwurf der Regeln für die Beschwerdebearbeitungsverfahren für Emittenten von Assets Referenced Tokens (ART) veröffentlicht.
  • Die EBA arbeitete mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zusammen, um die technischen Regulierungsstandards (RTS) zu entwerfen.
  • Diese Regulierungsstandards sind Teil der MiCA-Bestimmungen zu Stablecoins.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Regelentwurf veröffentlicht, der die Regulierungsstandards darlegt, die für Stablecoin-Emittenten im Zusammenhang mit Verbraucherbeschwerden gelten.

Die EBA arbeitete an den Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).

Um unterschiedliche Beschwerdebearbeitungsverfahren zwischen Emittenten wertreferenzierter Token und Drittunternehmen zu vermeiden, sollten Beschwerdeführer die Möglichkeit haben, ihre Beschwerden unter Verwendung einer harmonisierten Vorlage einzureichen, die für Beschwerdebearbeitungsverfahren bei Emittenten wertreferenzierter Token gilt, unabhängig davon, wo sich der Emittent befindet gegründet wurde oder wo der Token verteilt wurde“, die EBA Entwurf liest.

RTS wird dazu beitragen, sicherzustellen, dass die EU „wirksame und transparente Verfahren für die schnelle, faire und einheitliche Bearbeitung von Beschwerden.“ Es geht auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Bearbeitung von Beschwerden in der gesamten EU.

MiCA-Bestimmungen

Die Regulierungsstandards sind Teil des Mandats der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), wie in der Verordnung (EU) 2023/1114 des EU-Gesetzes über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) festgelegt.

MiCA trat in der EU am 29. Juni 2023 in Kraft. Eine seiner Bestimmungen sah vor, dass die EBA Regeln für Asset-Referenced Tokens oder Stablecoins entwerfen sollte, die an mehr als eine Fiat-Währung oder Kryptowährungen gekoppelt sind.

EBA sagte in einem Pressemitteilung veröffentlichte am Mittwoch, dass zwischen dem 12. Juli und dem 12. Oktober 2023 eine öffentliche Konsultation zum RTS-Entwurf stattgefunden hat.

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Die Normentwürfe werden nun vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und schließlich den Europäischen Rat weitergeleitet.

Die MiCA-Bestimmungen zu ART gelten ab dem 30. Juni 2024.

Quelle: Coinlist.me

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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