Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten der Sankt Augustiner Prinzengarde eingestellt, welcher des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt verdächtigt wurde. Der Präsident hatte während einer Karnevalssitzung anzügliche Bemerkungen gegenüber einem Mädchen im Grundschulalter gemacht, was zu weitreichender Empörung führte und eine Strafanzeige einer Bonner Rechtsanwältin nach sich zog.
Unter anderem hatte der Ex-Präsident bei der Veranstaltung ins Mikrofon gesagt: „Endlich kann ich mit dir knutschen, ohne dass deine Mama mit mir schimpft“. Obwohl diese Äußerungen von der Staatsanwaltschaft als „grob geschmacklos“ bewertet wurden, sah sie keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt. Der Präsident wurde daraufhin von der Prinzengarde getrennt, die sich öffentlich von seinen Aussagen distanzierte.
Der Staatsanwalt Sebastian Buß erklärte, dass die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt seien, um strafrechtlich gegen den ehemaligen Präsidenten vorzugehen. Er fügte hinzu, dass die Äußerungen eventuell unter den Tatbestand der Beleidigung fallen könnten, aber die erforderlichen Strafanträge seitens der Eltern nicht gestellt wurden. Dadurch konnte das Verfahren nicht weiter verfolgt werden.