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Elementarschäden und Versicherungen: Wichtige Informationen für Betroffene – Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Experten sind sich einig, dass Starkregen und Überschwemmungen auch in Deutschland immer häufiger auftreten werden. Die Schäden sind enorm. Allein die deutschen Versicherungen verzeichneten durch die Unwetter im Mai und Juni 2024 in Süddeutschland einen Schaden von zwei Milliarden Euro. Infolgedessen wird in der Politik über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden diskutiert. Aktuell sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nur für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Frost, Gewitter, Sturm und Hagel gültig. Bei sogenannten Elementarschäden, wie Hochwasser, Erdbeben oder Sturzfluten, wird den unversicherten Betroffenen in der Regel durch den Staat geholfen. Die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät in solchen Fällen zur anwaltlichen Beratung.
Ein Blick auf die lokalen Auswirkungen und den Kontext zeigt, dass Deutschland derzeit mit einer erheblichen Hochwasserlage zu kämpfen hat, die viele Regionen stark betroffen hat. Die Überschwemmungen haben zu erheblichen Schäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien geführt. Betroffene stehen vor der Herausforderung, schnell und effizient auf die entstandenen Schäden zu reagieren und notwendige Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten. In Anbetracht dieser Situation informiert die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer über wichtige Aspekte rund um Elementarschäden und Versicherungen, um Betroffenen wertvolle Hinweise und Unterstützung zu bieten und die oft komplexen und stressigen Prozesse der Schadensregulierung zu erleichtern.
Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen verursacht werden. In den aktuellen Hochwassersituationen sind vor allem Überschwemmungen die Hauptursache für immense Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und persönlichem Eigentum. Die Unterscheidung, ob und wann die Versicherung eintritt, ist oft schwierig zu erkennen. Daher ist anwaltliche Beratung in solchen Fällen sehr hilfreich.
In Bezug auf den Versicherungsschutz bei Naturgefahren sind einige wichtige Punkte zu beachten. Die Wohngebäudeversicherung schützt standardmäßig nur vor Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen, während die Hausratversicherung Schäden durch Wasserrohrbruch, Brand, Einbruch, Sturm und Hagel abdeckt. Um auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen abgesichert zu sein, muss die Hausratversicherung erweitert werden. Hausbesitzer sollten zudem sogenannte Elementarschäden in ihre Wohngebäudeversicherung aufnehmen, um Schutz gegen Überschwemmungen und Rückstauschäden zu erhalten. Rückstauschäden sind besonders ärgerlich, da sie oft zu Schäden in Toiletten, Duschen oder Waschbecken führen. Eine Elementarversicherung deckt auch Schäden durch Lawinen, Schneedruck, Erdrutsche, Erdabsenkungen, Starkregen, Erdbeben und Vulkanausbrüche ab. Wichtige Punkte, die von Versicherungen, die Elementarschäden abdecken, übernommen werden müssen, sind die Kosten für Schadensermittlung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, Aufräum- und Abrissarbeiten, Reparaturen und Renovierungen. Im Ernstfall kann die Versicherung sogar den Neubau des Hauses oder die Wiederanschaffung von Inventar im Rahmen der Hausratversicherung decken. Angesichts dieser Fakten empfiehlt die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Abschluss einer Elementarversicherung für Gebäude.
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist jedoch nicht so einfach, insbesondere für diejenigen, die in sogenannten Risikogebieten leben. In diesen Regionen müssen höhere Prämien gezahlt werden, da das Risiko besonders hoch ist. Die Versicherungsbranche hat daher ein Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen eingeführt. Dieses ZÜRS-System ermöglicht eine fundierte Einschätzung des Hochwasserrisikos und der damit verbundenen Schäden. Es gibt vier ZÜRS-Zonen, die vom sehr geringen Überschwemmungsrisiko bis zum hohen Überschwemmungsrisiko reichen. In Deutschland sind rund 54 Prozent der Gebäude mit einer Elementarversicherung abgedeckt, während in Frankreich seit 1982 eine Pflichtversicherung für Elementarschäden besteht, die etwa 26 Euro pro Jahr kostet. Die Versicherungswirtschaft und Teile der Politik in Deutschland sind gegen eine Pflichtversicherung und argumentieren, dass diese falsche Sicherheit bieten und wichtige Präventionsmaßnahmen vernachlässigt werden könnten. Ein Ökonom des ifo-Instituts spricht sich jedoch für eine Versicherungspflicht mit risikoadjustierten Prämien aus.
Im Falle von Hochwasserschäden ist es für Versicherte entscheidend, die richtigen Schritte zu unternehmen. Dazu gehört die umgehende Meldung des Schadens bei der Versicherung und die Dokumentation der Schäden durch Fotos und Listen. Es ist wichtig, Fotos und Videos als Schadensnachweise bereitzustellen, da sie der Versicherung eine schnelle Einschätzung ermöglichen. Im Falle einer Ablehnung oder Problemen mit der Schadensregulierung bietet die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer anwaltliche Unterstützung.
Um zukünftigen Hochwasserschäden vorzubeugen, wird umfassende Prävention empfohlen, einschließlich baulicher Anpassungen am Haus, dem Abschluss einer Elementarversicherung und regelmäßiger Überprüfung bestehender Versicherungsverträge. Trotzdem sind viele Menschen in potenziellen Risikogebieten nicht ausreichend versichert. Die Politik diskutiert daher die Einführung einer Pflichtversicherung von Elementarschäden, ähnlich wie in Frankreich. Die Versicherungsbranche argumentiert jedoch dagegen und bereits erwähnter Ökonom spricht sich für eine risikoadjustierte Versicherungspflicht aus.
Die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet umfassende Unterstützung für Betroffene von Hochwasserschäden an. Die Kanzlei ist einer der führenden Anbieter im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht und verfügt über 25 Anwälte und Fachanwälte in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim. Die Kanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter auch das Versicherungsrecht. Sie steht den Hochwasseropfern bei der Schadensmeldung, der Prüfung von Versicherungsverträgen und der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite.

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Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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