Bundesverfassungsgericht stoppt abschließende Beratung des Heizungsgesetzes vor Sommerpause
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und damit vorerst die für Freitag geplante abschließende Beratung des umstrittenen Heizungsgesetzes gestoppt. Demnach kann das Gesetz nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte den Eilantrag gestellt und argumentiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit für die Beratung des Gesetzes bleibe. Seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Das Gericht entschied, dass das Gesetz den Abgeordneten mindestens 14 Tage vor der Beratung schriftlich vorliegen müsse.
Das Bundesverfassungsgericht sah sich in seiner Entscheidung vor eine Abwägung gestellt zwischen dem Recht der Parlamentsmehrheit, ihre Verfahren zu bestimmen, und dem Recht des Abgeordneten, an der Willensbildung beteiligt zu sein. Die Richterinnen und Richter betonten, dass in der Eile Fragen nicht gewissenhaft geprüft werden könnten. Jedoch sei es wichtig, dass Abgeordnete die Informationen nicht nur erhalten, sondern auch verarbeiten können. In diesem Fall sei das Interesse des klagenden Abgeordneten vorrangig.
Die Ampel-Koalition plante, das Heizungsgesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden. Der Gesetzentwurf sah vor, dass ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssten. Laut dem Bundesverfassungsgericht könnte das Gebäudeenergiegesetz dennoch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, wenn im Juli eine Sondersitzung abgehalten wird.
Die Entscheidung des Gerichts wurde von politischen Vertretern unterschiedlich bewertet. CDU-Fraktionschef Friedrich Merz bezeichnete sie als „schwere Niederlage für die Bundesregierung“ und forderte Olaf Scholz auf, das Urteil zu nutzen und die Beratung im Bundestag zu verbessern. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte die Ampel-Koalition auf, das Gesetz zurückzuziehen. Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki betrachtete die Entscheidung als „verdiente Quittung“ für die Grünen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch reagierte hingegen gelassen und betonte, dass die Entscheidung zu respektieren sei.
Der Streit um das Heizungsgesetz hatte sich in den letzten Wochen immer weiter zugespitzt. Vor allem die FDP hatte Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Das Kabinett hatte den Entwurf zunächst beschlossen, doch die Ampel-Koalition vereinbarte noch vor der ersten Lesung im Bundestag weitere Änderungen. Dies führte zu einer ungewöhnlichen Vorgehensweise, bei der bereits eine Expertenanhörung stattfand, obwohl der Gesetzentwurf inzwischen veraltet war.
Die abschließende Beratung des Heizungsgesetzes sollte im Klima- und Energieausschuss des Bundestages stattfinden, der eine Empfehlung für das Plenum erarbeiten sollte. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft jedoch nicht den Inhalt des Gesetzes.